Mir (Student) wurde beim Vertragsabschluss (möblierte Wohnung 56 qm.) gesagt, dass die mindest Mietdauer 12 Monate beträgt - mit unbeschränktem Option (mind.: ein Jahr - max.: unbeschränkt). Heißt es, ich darf/kann erst nach einem Jahr ausziehen? Kann Nachmieten auch funktionieren, falls es sich während innerhalb dieses Zeitraumes was ergibt (Auslandssemester, Praktika außerhalb, usw…)?
als erstes: du musst diese Frist einhalten, und bei vielen Mietverträgen ist sogar angegeben, dass sich automatisch die Mietzeit um Jahr verlängert, wenn man nicht entsprechend Kündigt.
Natürlich könntest du ein Nachmieter für diese Wohnung besorgen falls du irgendwie nicht da wohnen kannst. Aber ehrlich gesagt will das kein Vermieter. Ist doch klar sonst könnte rein theoretisch jede zweite Woche ein anderer ein- und ausziehen wie in einer pansion.
Falls du wg. einem trifftigen grund raus mussst und du ein nachmieter hast, dann sprich mit dem Vermieter vorher, meistens gehts gut
Doch, einen Mietvertrag wurde schon unterschrieben mit der mind. Wohnzeit von 12 Monaten!
Allerdings habe ich ein mal von einem Fall gehört, in dem das Gericht für einen Student entschieden hat, wer einen ähnlichen Vertrag abgeschlossen hatte.
also erstmal kommt es auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Wenn dort steht, dass sich beide Mietparteien (und hier ist wichtig, dass dies beide vereinbaren)darauf einigen, dass eine Kündigung erst nach 12 Monaten erfolgen kann bzw. die Mietdauer 1 Jahr beträgt, kann man auch erst nach 12 Monaten kündigen. Heißt also, dass du somit erst nach 15 Monaten (wegen 3 Monaten Kündigungsfrist, bei ordentlicher Kündigung) raus wärst. Wenn du einen Nachmieter stellen kannst (gute Suchadressen für Anzeigen sind hier Immobilien-Scout, kostet ca. 20,-€ und Ebay-Kleinanzeigen, ist kostenlos)welcher nach Bonitätsprüfung ect. durch den Vermieter als geeignet erscheint, sollte es keine Probleme zu einer früheren Kündigung geben. Hier muß jedoch der Vermieter zustimmen. Sollte der Vermieter 3 potentielle und geeignete Nachmieter ablehnen, gibt es dann wohl das Recht zur Kündigung innerhalb von 3 Monaten. Sonderkündigungsrechte sind lt. meinem Kenntnisstand nur, Tod, arbeitsbedingter Umzug in eine andere Stadt, oder unzumutbare Zustände der Wohnung, wie Schimmel
etc. Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Hallo, es wäre natürlich alles etwas einfacher, wenn es dazu eine schriftliche Vereinbarung gibt.
Mindestmietdauer von 12 Monaten ist gut möglich, i.d.R. sind dann allerdings auch Vertragsstrafen vereinbart, wenn man doch früher kündigt. So kenne ich es zumindest.
Wenn es keinen schriflitchen Mietvertrag gibt, einfach mal mit dem Vermieter sprechen. Das klärt immer einiges. Nur er kann sagen, ob er mit einem Nachmieter einverstanden wäre.
Allerdings… er muss keine Nachmieter akzeptieren. Im Zweifel steht die Wohnung bis zum Ende der 12 Monate leer und du zahlst. Oder du hast im Freundeskreis jemanden, der es Untermietet.
Ob Student oder nicht… Du bist volljährig und mündig und damit Vertragsfähig. Der Status spielt keine Rolle.
Mir (Student) wurde beim Vertragsabschluss (möblierte Wohnung
56 qm.) gesagt, dass die mindest Mietdauer 12 Monate beträgt -
mit unbeschränktem Option (mind.: ein Jahr - max.:
unbeschränkt). Heißt es, ich darf/kann erst nach einem Jahr
ausziehen? Kann Nachmieten auch funktionieren, falls es sich
während innerhalb dieses Zeitraumes was ergibt
(Auslandssemester, Praktika außerhalb, usw…)?