Kündigungsfrist

Liebe/-r Experte/-in, wir mussten eine Arbeitsvertragsänderung unterschreiben.
U.a. Das Arbeitsverhältnis kann mit eine Frist von acht Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Ab wann genau kann ich gehen wenn ich heute (z.b.) kündige?

Mit freundlichen Grüßen
TTY

Hallo,

  1. Niemand kann dich zwingen einen anderen AV zu unterschreiben, da es sich um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handelt.
  2. Diese Problematik wird jedoch von Seitens der AG (versucht) zu umgehen mit einer Änderungskündigung. (Total kompliziert, falls ihr einen funktionierenden Betriebsrat in der Firma habt). Da nimmst du nach dem Erhalt der Änderungskündigung den neuen AV an und schreibst den Zusatz darunter „Unter Vorbehalt der Prüfung des Arbeitsgerichtes“. Dann musst du innerhalb von 21 Tagen tätig werden und diese Überprüfung bei dem zuständigen Arbeitsgericht beantragen (Frist darf nicht veräumt werden).
  3. Nun deine Frage, es gilt im Arbeitsrecht das Günstigkeitsprinzip. Der Arbeitgeber kann dir soviel „Blödsinn“ in den Arbeitsvertrag reinschreiben wie er will. Sobald es eine andere Festlegung wie Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, gesetzliche Regelungen, EU-Recht gibt, gilt immer dass, was für dich als Arbeitnehmer am Günstigsten ist.

Im BGB §622 steht, „das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden“.
Für den Arbeitgeber hingegen gelten nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit längere Fristen.
Selbst wenn der AG so etwas reinschreibt, bleibt die Kündigungsfrist wenn du kündigst bei den 4 Wochen, weil es günstiger für dich ist, als die längere (ungünstige) Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages.
Da es bis Ende Oktober keine 4 Wochen mehr sind, könntest du erst zum 15.11. kündigen. Das bedeutet, Kündigungsfrist einhaten und mindestend 4 Wochen vohrher die Kündigung dem Arbeitgeber zugehen lassen.
Also ab 16.11 dann in der neuen Firma arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
moeve

Hallo Talk to you

ich bin da leider kein Experte und kann Dir keine kompetente Antwort geben.

Andreas
Liebe/-r Experte/-in, wir mussten eine Arbeitsvertragsänderung

unterschreiben.
U.a. Das Arbeitsverhältnis kann mit eine Frist von acht Wochen
zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Ab wann genau kann ich gehen wenn ich heute (z.b.) kündige?

Mit freundlichen Grüßen
TTY

Hallo,

man muss 8 Wochen vor dem Monatsende kündigen, zu dem man weg möchte. Wenn man genau heute am 05.10.2010 kündigt, ist 8 Wochen später genau der Nov. zu ende, in 8 Wochen ist also der 30.11, ab dem 01.12.2010 ist das Arbeitsverhältnis beendet. Wer aber morgen, am 06.10.2010 kündigt, kann erst zum 31.12.2010 gehen, da 8 Wochen nach dem 06.10.2010 schon nach dem Monatsende Nov. liegt und somit das Ende des nächsten Monats gilt.

Alles klar?
Gruß
Thomas

Hallo, guten Tag,
mich macht da etwas stutzig, wenn man davon ausgeht, daß ein Vertrag eine beiderseitige übereinstimmende Willenserklärung ist, warum muss ( muss ) man dann etwas unterschreiben?
Wieso muß ich einen neuen Vertrag akzeptieren und etwas aufgeben, was ich ja sicher habe?
Zur Frage selber:
Wenn ich im Monat August bis zum 31. kündige , geht das Arbeitsverhältnis bis zum 31. Oktober, also volle zwei Monate nach dem Kündigungsmonat zu Ende.
Das heißt auch, wenn ich am 1. August kündige, ist das Arbeitsverhältnis am 31. Oktober zu Ende.
ich hoffe, ich konnte helfen,
karl