Kündigungsfrist

Hallo,
wenn man in einer Firma arbeitet wo sich der Chef nach mehrmaligem fragen und beknien mit Händen und Füßen weigert den Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen und man findet eine andere Arbeit, muß man dann trotzdem eine Kündigungsfrist einhalten und wie lang ist diese gesetzliche Frist dann ?

Vielen Dank.
Andreas

Hier gibt es eine Info dazu: http://arbeits-abc.de/forum/kuendigung/kuendigungsfr…

Ohne Gewähr!

Gruß

Peter

Hallo, bin leider kein Personaler,
sorry ich weis es nicht

gruss georg

Hallo Andreas

Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsvertrag - das gibts wirklich - aber dann „mit Handschlag“ vereinbart. Das gilt zur Not als normaler gesetzlicher Arbeitsvertrag, so viel ich weiß, damit auch die „gesetzliche Kündigungsfrist“. Das ist mein Wissenstand aus einer Fernsehsendung vor ein paar Jahren. Ob es inzwischen richterliche Entscheidungen zum Thema gibt weiß ich leider nicht.

Gruß
Franz

Hallo Andreas
Ich gehe davon aus dass der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt hat. Dieses würde ein Arbeitsverhätniss beweisen und hätte auch ohne schriftlichen Vertrag zufolge, dass die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft tritt. Auszug aus dem BGB § 622: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Eine längere Kündigungsfrist wäre denkbar, wenn es einen Branchenbezogenen Tarifvertrag gibt, der dies regelt.
Leider kann ich Ihnen keinen (für Sie) bessere Antwort geben.

MFG Joachim


Hallo,
wenn man in einer Firma arbeitet wo sich der Chef nach
mehrmaligem fragen und beknien mit Händen und Füßen weigert
den Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag
auszuhändigen und man findet eine andere Arbeit, muß man dann
trotzdem eine Kündigungsfrist einhalten und wie lang ist diese
gesetzliche Frist dann ?

Ja.
Kündigungsfristen

Für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt es unterschiedliche Faktoren, die sich auf die Kündigungsfrist auswirken können. Zunächst kommt es darauf an, welche Rechtsquellen als Grundlage genommen werden. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Von diesen darf im rangniedrigeren Tarifgesetz oder im noch niedrigeren einzelnen Arbeitsvertrag nur dann abgewichen werden, wenn dies eine Vergünstigung für den Arbeitnehmer darstellt. Nur in Einzelfällen (z.B. bei Aushilfstätigkeiten) können kürzere Fristen vereinbart werden. Ansonsten gelten nach §622 BGB Mindestkündigungsfristen, die nach Länge der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind.

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats
2 Jahre 1 Monat
5 Jahre 2 Monate
8 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
12 Jahre 5 Monate
15 Jahre 6 Monate
20 Jahre 7 Monate

Der Arbeitnehmer selbst kann seine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einreichen.

Hallo,

Ist Gesetzlich geregelt. Für Deutschland musst du Dich selbst schlau machen. zB. Arbeitslosenkasse, Berufsverband oder Ähnliches
Gruss
GG