Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe letzte Woche mein Arbeitsverhältnis (11 Jahre) zum 31.12.2010 gekündigt. Die Kündigung wurde von meinem Niederlassungsleiter als „erhalten“ abgezeichnet. Nun meint meine Personalabteilung, das ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten habe.(wurde bisher mir nur mündlich mitgeteilt)
In meinem Arbeitsvertrag steht:„Wird das Arbeitsverhältnis während der Probezeit nicht gekündigt, gilt für beide Vertragsparteien die gesetzliche Kündigungsfrist. Eine gesetzliche Verlängerung von Kündigungsfristen gilt auch für die Kündigungserklärung des Mitarbeiters.“
Weiterhin steht drin: Für den Abschluss und die Durchführung des Arbeitsverhältnisses gelten die für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Mir wurde von einem ehemaligen Betriebsratmitglied eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende genannt, welche ich auch in meinem Kündigungsschreiben als Grundlage herangezogen habe.

Welche Frist entspricht nun dem Vertrag?

Hallo,

also es ist so, dass sich die Kündigungsfrist mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit verlängert.
Um wie viele Monate sich die Kündigungsfrist nach wie vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit verlängert ist abhängig von der Branche bzw. vom Tarifvertrag, dem der Arbeitsvertrag unterliegt.

Hier sollte der Betriebsrat Ihnen eigentlich Auskunft erteilen können. Dies sollte am Besten in schriftlicher Form erfolgen.

Hallo,
ich denke mit den kurzen Auszügen ist eine fundierte Aussage nicht möglich.
Wichtig ist, was im Tarifvertrag steht. Selbst lesen würde ich empfehlen. Grundsätzlich scheint aber die gesetzliche Regelung zu gelten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in ihrem gültigen Tarifvertrag eine schlechtere als die gesetzliche Kündigungsschutzregelung (eine solche stellen die Fristen üblicherweise ja dar)getroffen wurde.

Ich empfehle ein Gespräch mit dem Verantwortlichen, entscheidungsbefugtem Mitarbeiter. Dieser wird meist kein Interesse daran haben einen "unmotivierten"Mitarbeiter mehr als nötig zu halten. So wären dann Kündigungsfristen nicht mehr wichtig.

Eine weitergehende Beratung ist ggf. durch einen Anwalt zu empfehlen. Dies sind kleine Tipps, deren Richtigkeit von Ihnen zu prüfen ist.
mfg,
funny5