Liebe/-r Experte/-in,
Hilfe!
Am Samstag habe ich von meinem AG die „ordentliche Kündigung“ zum 30.04.2011 per Einschreiben erhalten. Ausgestellt war sie am 15.04.2011
Man hat mich widerruflich von der Arbeit freigestellt.
Ich bin seit dem 08.04.2011 wegen starker Schmerzen krank geschrieben und werde das wohl auch noch bleiben. Eine Behandlung wird durchgeführt - es ist also kein „blaumachen“.
Beschäftigt bin ich in der Firma seit dem 01.10.2010, obwohl eigentlich schon seit dem 04.01.2010. Die Firma besteht eigentlich aus 2 Firmen und man hat mich ungefragt zum 30.09.10 bei der einen rausgeworfen und bei der anderen „eingestellt“ zu gleichen Konditionen.
Ich glaube, dass die die 2. Firma im gleichen Gebäude mit eigentlich auch den gleichen Mitarbeitern nur deshalb gegründet hatten, damit sie in jeder Firma nicht mehr als 10 Mitarbeiter haben und nicht nach dem KSchG handeln müssen. Dürfen die das, oder könnte das ggf. auch als sittenwidrig gewertet werden?
Ist eine so kurze Kündigungsfrist bei mir während der Krankheit eigentlich rechtlich möglich, oder kann ich mich dagegen wehren? Ich hatte schon einigen Stress mit meinem Chef, da er mir schon seit Monaten eine Gehaltserhöhung zusagt; mir aber nicht bezahlt - ohne sich hier klar auszudrücken, warum nicht!
Jetzt bin ich krank und werde „entsorgt“
Hat es Sinn sich zu wehren?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße