Kündigungsfrist

Liebe/-r Experte/-in,
in einem Mietvertrag von 1978 steht,dass der Mieter nach 10 Jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten hat.Kann das sein?Was ist im Todesfall?

Vielen Dank

robert

Hallo Robert,
keine Angst, diese Fristen zur Kündigung gelten nur noch für den Vermieter. Für den Mieter gelten die gesetzlichen 3 Monate.

Hallo Robert,

diese Regelung gilt nur für den Vermieter (
§573c vom BGB)und nicht für den Mieter. Bei Tod eines Mieters wird der § 575a vom BGB wirksam für die Erben, was bedeutet-es gilt die gestzl.Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ist die Kündigung am 01.01.2012 beim Vermieter, gilt diese für den 31.03.2012.
Achtung:
Da Sie einen Tod ansprechen, ist es wichtig, dass ggf. mehrere Erben einen bestimmten Erben schriftlich mit Unterschrift Aller beauftragen, diese Kündigung bzw.alle Belange der Wohnungsabgabe dazu bevollmächtigen.

Ein angenehmes Weihnachtsfest wünscht Ihnen

Waldi64

Hallo Robert,

das kann schon sein. Im Todesfalls besteht allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Kündigungsfristen für Mieter sind nach neuester Rechtsprechung grundsätzlich drei Monate. Das gilt auch für eventuelle Erben.

Danke für die schnelle Antwort

robert

Hallo Robert,
keine Angst, diese Fristen zur Kündigung gelten nur noch für
den Vermieter. Für den Mieter gelten die gesetzlichen 3
Monate.

Hallo,
diese Frist von 12 Monaten gibt es nicht mehr.
Jetzt gilt, 3 Monate oder nach 5 und 8 Jahren jeweils 3 Monate verlängert, mehr ist nicht drin.
Die Erben eines verstorbenen Mieters haben die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten nach Ausstellung des Erbscheines. Für diese Zeit müssen sie natürlich die fällige Miete zahlen.
Eine einvernehmliche Regelung mit dem Vermieter kann auch andere Fristen beinhalten.
Gruß suver

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
robert

Hallo Robert,
keine Angst, diese Fristen zur Kündigung gelten nur noch für
den Vermieter. Für den Mieter gelten die gesetzlichen 3
Monate.

Danke für die Antwort,frohes Weihnachtsfest.

robert

Danke für die Antwort,frohes Weihnachtsfest.

robert

Kündigungsfristen für Mieter sind nach neuester Rechtsprechung
grundsätzlich drei Monate. Das gilt auch für eventuelle Erben.

Danke für die Antwort,frohes Weihnachtsfest.

robert.

Ich schlage vor, daß *Sie* mal „googeln“ - oder sind Sie damit überfordert ?
Gruss USKO
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