Hallo Christian,
wie genau lautet die Klausel im Arbeitsvertrag?
Selbst wenn es drei Monate sind, einfach mit einer kürzeren Frist kündigen. Sofern der Arbeitgeber dagegen nicht vorgeht, ist alles ok.
Es kann sein, dass Deine Freundin eine Vertragsstrafe zahlen muss. Das muss aber dann im Arbeitsvertrag vereinbart sein. „Sollte die AN unter Missachtung der Kündigungsfrist den Arbeitsvertrag kündigen, hat sie eine Vertragsstrafe in Höhe von xy zu zahlen.“ Diese Klauseln sind oft unsauber gestrickt und daher unwirksam.
Darüber hinaus kann es sein, dass der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch geltend machen will. Das setzt aber voraus, dass er durch die Abkürzung der Kündigungsfrist einen Schaden hat. Was soll das sein?
Die netteste Variante ist, dass man um einen Aufhebungsvertrag bittet.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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