Kündigungsfrist

Liebe/-r Experte/-in,
hallo zusammen,
eine Freundin von mir steht vor folgendem Dilemma: sie hat eine Kündigunsfrist von drei Monaten. Sie würde gerne wechseln und hat jetzt eine Firma gefunden die sie auch nehmen würde. Nur: die wollen keine drei Monate warten, einen bis maximal zwei wollen sie warten. Was ratet ihr ihr? Vielen Dank schon mal für eure mails,

viele Grüße

Christian

Hallo Christian,

wie genau lautet die Klausel im Arbeitsvertrag?

Selbst wenn es drei Monate sind, einfach mit einer kürzeren Frist kündigen. Sofern der Arbeitgeber dagegen nicht vorgeht, ist alles ok.

Es kann sein, dass Deine Freundin eine Vertragsstrafe zahlen muss. Das muss aber dann im Arbeitsvertrag vereinbart sein. „Sollte die AN unter Missachtung der Kündigungsfrist den Arbeitsvertrag kündigen, hat sie eine Vertragsstrafe in Höhe von xy zu zahlen.“ Diese Klauseln sind oft unsauber gestrickt und daher unwirksam.

Darüber hinaus kann es sein, dass der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch geltend machen will. Das setzt aber voraus, dass er durch die Abkürzung der Kündigungsfrist einen Schaden hat. Was soll das sein?

Die netteste Variante ist, dass man um einen Aufhebungsvertrag bittet.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Hallo Christian,

bei einer vorzeitigen in diesem fristlosen Kündigung muss man den Kündigungsgrund nennen. Dieser Grund muss stichhaltig sein. z.B. wenn Sie dadurch erhebliche berufliche Entwicklungschancen auslassen würden und andere Gründe. Man muss sich also schon einen gewichtigen Grund einfallen lassen. Der Arbeitgeber kann ja auch nicht ohne wichtigen Grund fristlos kündigen.

Diesen Grund teilen Sie dem Arbeitgeber mit und beenden da Arbeitsverhältnis sofort.

Herzliche Grüße und ein schönes Weihnachtsfest.
efuessl

super,
vielen dank und viele grüße

christian kennin

vielen dank und viele grüße

ein schönes fest

grüße

christian

Hallo Christian,

sie hat diese lange Kündigungsfrist nur, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten hat sie nach § 622 BGB nur bis zu 4 Wochen Frist. Der Arbeitgeber hat die längere Frist einzuhalten.
Sollte sie doch so lange haben: Versuch unter Vorlage einer Krankmeldung (sagt ohne Worte, dass mann ja jetzt krank machen kann, oder er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag) einen Aufhebungsvertrag zu erwirken. Ruhig frech sein, der Arbeitgeber macht das auch, wenn er deine Freundin loswerden will.

Viel Glück

Dilemma: Kündigunsfrist drei Monate
Firma gefunden die sie auch nehmen würde.
einen bis maximal zwei wollen sie warten.

Guten Abend,
ausgehend davon, dass Ihr den Vertrag richtig gelesen habt, ist diese Frist auch für den AN bindend.
Lösungen sind rechtlich nur einvernehmlich, nämlich mittels Aufhebungsvertrag zu finden.
Man könnte sich den Spaß machen und auf den 29.02. kündigen und um Bestätigung bitten. Besser ist aber die klare Absprache.
Ich will nur hinweisen, dass bei einem vorzeitigen Wechsel ohne Einverständnis des AG ein Vertragsbruch vorliegt, der Schadensersatz nach sich ziehen kann.
AG hat aber oft das Problem die Höhe des Schadens zu belegen.
Die Kosten für die Stellensuche sind es regelmäßig nicht, da die auch bei Einhaltung der Frist anfällt.
Man müsste sich also den Job und die Folgen für den AG mal genau ansehen, dann kann man das Risiko einschätzen.
Allerdings finde ich die neue Firma auch seltsam. Die wollen doch im Grunde einen vertragstreuen AN. Wieso wollen sie dann dass der zunächst einen Vertrag bricht?
Grüße
Schöne Feiertage

Sie soll mit ihrem derzeitigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag machen. Familiäre Gründe am besten angeben.

Guten Tag,

Ihre Freundin sollte mit ihrem jetzigen Arbeitgeber über ein vorzeitiges Ausscheiden sprechen. Die meisten Arbeitgeber sind zu einem Kompromiss bereit. Auch weil sie vermeiden wollen, dass ansonsten eine Krankmeldung folgen würde, die nur Kosten verursachen würde.

Falls Ihre Freundin vorzeitig ihre jetzige Tätigkeit beenden würde, würde sie vertragsbrüchig. Der jetzige Arbeitgeber könnte Schadenersatz verlangen. Allerdings ist er beweispflichtig für den entstandenen Schaden. Das ist meist sehr schwierig und die meisten Arbeitgeber versuchen es erst gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin

hallo martin,

vielen dank und viele grüße

frohes fest

hallo naira,

vielen dank und viele grüße

frohes fest

christian

hallo,
vielen dank und viele grüße

christian

hallo,

vielen dank und viele grüße

schöne feiertage

christian

hallo herr ziegenhagen,

vielen dank und viele grüße

frohe festtage

christian

Vielen Dank, das wünsche ich Dir/Ihnen auch!

Hallo, Sie soll mit ihrem jetzigen Chef sprechen und um einen Aufhebungsvertrag bitten, natürlich muss der Chef das nicht annehmen. Meistens jedoch stehen die AG nicht im Weg. LG

hallo,

an den Kündigungsfristen ist rechtlich nicht viel zu machen.
Ich rate zu einem persönlichen Gespräch mit dem entsprechenden verantwortlichen (!) Vorgesetzten. Dort können die Gründe dargelegt und eine Ausnahmeregelung vereinbart werden.

Viel Erfolg C.

ok,
vielen dank und viele grüße

christian

ja,

ok, vielen dank

grüße