Liebe/-r Experte/-in,
lt. meinem Arbeitsvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, auf gegenseitigkeit, also auch, wenn ich kündigen möchte. Ich bin seit 17 Jahren in meiner Firma.
Was für eine Kündigungsfrist habe ich?
Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten.
Viele Grüße
Ulrike
Hallo Ulrike!
Folgende Kündigungsfristen gelten laut BGB:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Das heißt für dich, sofern du tatsächlich nichts anderes vereinbart hast, dass du als Arbeitnehmer 4 Wochen zum Kalendermonatsende hast.
Viele Grüße
Resses
Hallo Ulrike,
diese Frage sollte man nicht aus dem Ärmel heraus beantworten, denn es gibt eine Vielzahl an Fragen zu klären. Was sagt der Arbeitsvertrag, gibt es einen Tarifvertrag, wie groß ist die Firma usw… Du findest aber sicherlich auch eine Antwort auf die Frage, wenn Du im Internet nur unter dem Stichwort „Kündigungsfristen“ googelst. Dort gibt es eine Vielzahl von Antworten dazu, die zu deiner persönlichen Situation sicherlich passen.
Freundliche Grüße
A.Walther
Hallo Ulrike.
je nach Tarifvertrag kann so eine Kündigungszeit auch mal ein halbes jahr sein.
Da ich da leider nicht den juristischen Hintergrund habe, möchte ich dir auch nicht den falschen Rat geben.
Sorry…nix für ungut.
Alles Gute für die Zukunft…
Gruß Beno
Hallo Reeses,
danke für die Nachricht. Nochmal, damit ich auch ganz sicher bin:
Wenn ich kündigen möchte, gelten 4 Wochen zum Kalendermonatsende.
Wenn mein Arbeitgeber mir kündigen möchte, gelten 6 Monate (weil ich 17 Jahre dabei war).
Super.
Und auch den anderen nochmal besten Dank.
Viele Grüße
Ulrike
Hallo Reeses,
ich hab mich in meiner Antwort nicht ganz klar ausgedrück: Im Vertrag steht: die gesetzlichen Kündigungsfristen a u f G e g e n s e i t i g k e i t. Das heißt doch eigentlich, dass der Arbeitnehmer ebenso 6 Monate warten muss, bei einer Kündigung, oder?
Eventuell ist es so, dass dieser Passus im Arbeitsvertrag den §622 nicht aushebeln kann. Bin mir aber nicht sicher. Wünschen würde ich mir das schon, 4 Wochen zum 15. oder Kalendermonatsende.
Nochmal Danke.
Viele Grüße
Ulrike
Als Arbeitnehmer hat man eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats.
§ 622 BGB.
LG
Hallo,
6 Monate, es sei denn, im Tarifvertrag steht eine bessere Frist.
Gruß
Fritjof