Kündigungsfrist

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau und ich haben einen kleines Dienmstleistungsunternehmen und u.a. eine Mitarbeiterin, die in Teilzeit bei uns arbeitet. Wir sind mit ihr zufrieden, aber sie sucht eine Vollzeitstelle. Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen und im Moment ist die Situation so, dass sie sich bewirbt, zu Vorstellungsgesprächen geht und quasi auf dem Absprung ist. Falls sie eine Stelle finden sollte, werden wir Probleme haben, die Stelle innerhalb von der kurzen Zeit neu zu besetzen, was bei unserer Betriebsgröße zu großen Problemen führen wird.
Meine Frage ist nun, ob wir als Arbeitgeber das gleiche Recht hätten, bereits jetzt eine Nachfolgerin zu suchen, und sobald wir sie gefunden haben, der jetzigen Mitarbeiterin ohne Angaben von Gründen zu kündigen?
Die Alternative wäre evtl., in beiderseitigem Einvernehmen den Arbeitsvertrag zu ändern und die Kündigungsfristen zu verlängern.
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Roland Kleine-Wiskott

Guten Tag,

grundsätzlich besteht der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nur für Betriebe ab einer bestimmten Größe. Sie könnten also auch ohne besonderen Kündigungsgrund kündigen, die vereinbarte, bzw. gesetzliche Kündigungsfrist müssen Sie natürlich einhalten. Besser wäre aber, die Sache mit der Arbeitnehmerin zu besprechen und eine einvernehmliche Regelung zu finden. Ihre Interessen sind eben so verständlich wie die Interessen Ihrer Mitarbeiterin.

Mit freundlichen Grüßen
Martin

Hallo,

die Kündigungsfrist bleibt so wie im Gesetz geschrieben (§622 BGB) Für den Arbeitgeber zählt die längere Frist. Der Arbeitnehmer muss - je nach Beschäftigungszeit - höchstens 4 Wochen einhalten - außer man hat bei der Einstellung etwas anderes schriftlich vereinbart.
D.h. konkret: Kündigen geht bei deinem Kleinbetrieb immer, aber nur innerhlab der Frist. Wenn du jemanden hast, fängt der eh nicht sofort an. Da hast du denn noch Zeit zum Kündigen :wink:

Viel Glück

Das geht nicht, Sie brauchen einen Kündigungsgrund.