Kündigungsfrist

In meinem Vertrag ist folgendes zur Kündigungsfrist geregelt:

Nach Ablauf der Probezeit (6 Monate) ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig. Verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch die den Arbetnehmer.

  • Ist das so zulässig?
  • Zu wann könnte ich dann kündigen?
  • Gilt die Regelung noch, dass Beschäftigungzeiten unter dem 25. LJ nicht angerechnet werden?
  • Ich bin seit 8 Jahren und und drei Monaten dort beschäftigt.

Gibt es einen Tarifvertrag? Sonst was im Gesetz steht!

Gibt es einen Tarifvertrag? Sonst was im Gesetz steht!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Nein, einen Tarifvertrag gibt es nicht.
Das würde ja heissen, dass das was im Vertrag steht nicht rechtswirksam ist.
Hab ich das so richtig verstanden?

Wenn kein Tarifvertrag, dann Gesetz! Da kann in einem Arbeitsvertrag sonst was stehen! Sofern das zu Deinen Ungunsten ist bist Du durchs Gesetz geschützt.

Hallo
Kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich bin kein experte im Arbeitsrecht und der daraus folgenden Tarifgestaltungen.
Wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Alles andere können nur Vermutungen sein.
mit freundliche Grüßen

Wenn kein Tarifvertrag, dann Gesetz! Da kann in einem
Arbeitsvertrag sonst was stehen! Sofern das zu Deinen
Ungunsten ist bist Du durchs Gesetz geschützt.

Super, vielen Dank!
Das macht die Sache natürlich leichter!

Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort!

Sorry, das ist nicht mein Fachgebiet. Ich könnte nur Halbwissen vermitteln.