In meinem Vertrag ist folgendes zur Kündigungsfrist geregelt:
Nach Ablauf der Probezeit (6 Monate) ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zulässig. Verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch die den Arbetnehmer.
- Ist das so zulässig?
- Zu wann könnte ich dann kündigen?
- Gilt die Regelung noch, dass Beschäftigungzeiten unter dem 25. LJ nicht angerechnet werden?
- Ich bin seit 8 Jahren und und drei Monaten dort beschäftigt.