Kündigungsfrist

Hallo,
in meinem Vertrag steht:

„Für ordentliche und außerordentliche Kündigungen des Arbeittsverhältnisses gelten die gesetzlichen Kündigungsfrsiten und Formvorschriften. Die ordentliche kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat zum Monatsende.“

Heisst das, wenn ich kündigen möchte:

  • 4 Wochen sind Minimum als Frist zum Beginn des neuen Arbeitgebers
    -wenn ich zum Datum X meinem Arbeitgeber die Kündigung einreiche, rechne ich einfach 4 Wochen drauf ? Oder wieviel sagt man sonst ? Versteh das nicht ganz mit dem Monatsende.
    -Wie ist das mit Resturlaub aus altem Arbeitsverhältnis und Urlaub im neuen Betrieb? Kann ich den noch vorher nehmen im alten Betrieb?

Ich hoffe ich habe nicht allzu umständlich formuliert gefragt und bedanke mich schonmal im Vorraus,

Lieben Dank, Annette

Hallo Annette,

ein Monat zum Monatsende bedeutet: Angenommen Sie kündigen am 25.Februar, dann besteht das Arbeitsverhältnis noch bis 31 März.

Der noch vorhandene Resturlaub wird in der Regel zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses genommen, also z. B. vom 25. März bis 31. März. Geht das nicht, wird er finanziell abgegolten.

Wann man die neue Tätigkeit aufnehmen kann, hängt von verschiedenen Dingen ab. In der Regel erst nach Ende des alten Beschäftigungsverhältnisses, also im Beispiel ab 1. April. Nimmt man die neue Beschäftigung vorher auf, muss die Steuerklasse 6 angewandt werden. Der alte Arbeitgeber kann u.U. Schwieriglkeiten machen, insbesondere wenn man einen Krankenschein beim alten Arbeitgeber und die neue Beschäftigung kombinieren will. Das geht natürlich nicht. Haben Sie jeweils einen Teilzeitjob können sie natürlich viel leichter überlappend arbeiten.

Viele Grüße

Martin

Hallo,

habe ich den beim neuen Arbeitgeber, angerechnet an die Monate des Jahres 2015 nochmal genau so viel jahresurlaub?

Einen Krankenschein und neue Beschäftigugn will ich nicht kombinieren.

Wenn da steht „mindestens einen Monat“, wird in der Regel sonst mehr angewandt oder hängt das dann von mir ab, wieviel zeit ich meiner alten arbeit „noch gebe“ …?

Vielen Dank für die schnelle ANtwort,

Annette

Servus,

„mindestens einen Monat zum Monatsende“ ist eine Abweichung von den gesetzlichen Fristen, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahre bestanden hat.

Achte darauf, dass ein Monat ein Monat ist und vier Wochen vier Wochen sind. Bloß in 75 % der Februare ist das identlsch.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

na im Februar werd ich wenn nichtmehr kündigen , aber ich will was im nächsten bewerbungsschreiben angeben, ab wann ichverfügbar bin. da weiss ich ja noch nicht ob ich wenn genommen werde.

Servus,

na im Februar werd ich wenn nichtmehr kündigen

in allen anderen Monaten ist ein Unterschied von zwei bis drei Tagen zwischen vier Wochen und einem Monat. Nicht durcheinanderwerfen!

Schöne Grüße

MM

Hallo,

zuerst ging es mir ja um das Bewerbungsschreiben, das ich da nen Zeitpunkt angebe, ab wann ich anfangen kann. Kann man umgehen, wenn man schreibt " ich kann zeitnah anfangen" …
wenn ich dann weiss ich werde genommen udn ich muss das Kündigungsschreiben ansetzen, geht es mir darum, das ich das auch richtig verstehe … wegend er fristeinhaltung …

„Die ordentliche kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat zum Monatsende.“

Sprich wenn ich z.b. am 15. März die Kündigugn einreiche, muss ich noch bis Ende April arbeiten bzw. kann eher aufhören, wenn ich noch resturlaub habe?

LG Annette

Servus,

das hier:

Kann man umgehen, wenn man schreibt " ich kann zeitnah anfangen" …

ist, wenn die Nennung des Eintrittstermins explizit verlangt wird, ein sicherer Weg auf Stapel C.

Sonst gibt man halt die eigene Kündigungsfrist plus z.B. eine Woche Nahtzugabe an oder einen konkreten Termin mit der Einschränkung „bei Entscheidung bis …“.

Die Turnerei mit der Berücksichtigung von Resturlaub, der zum Zeitpunkt der Bewerbung sicher noch nicht genehmigt ist, täte ich keinesfalls anfangen - auch deswegen, weil Erholungsurlaub nicht „bezahlte Freistellung zur Arbeit woanders“ ist.

Schöne Grüße

MM

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