Hallo,
in meinem Vertrag steht:
„Für ordentliche und außerordentliche Kündigungen des Arbeittsverhältnisses gelten die gesetzlichen Kündigungsfrsiten und Formvorschriften. Die ordentliche kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat zum Monatsende.“
Heisst das, wenn ich kündigen möchte:
- 4 Wochen sind Minimum als Frist zum Beginn des neuen Arbeitgebers
-wenn ich zum Datum X meinem Arbeitgeber die Kündigung einreiche, rechne ich einfach 4 Wochen drauf ? Oder wieviel sagt man sonst ? Versteh das nicht ganz mit dem Monatsende.
-Wie ist das mit Resturlaub aus altem Arbeitsverhältnis und Urlaub im neuen Betrieb? Kann ich den noch vorher nehmen im alten Betrieb?
Ich hoffe ich habe nicht allzu umständlich formuliert gefragt und bedanke mich schonmal im Vorraus,
Lieben Dank, Annette