Kündigungsfrist

Hallo Ihr Lieben,

ich bin wirklich nicht gerade aktuell in solchen Dingen, deshalb dachte ich mir, daß ich mich mal über wer-weiss-was schlau machen könnte.
Wenn in einem Arbeitsvertrag der folgendende Satz steht:„Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Vierteljahresabschluss“.
Bedeutet dies, daß wenn der Arbeitgeben beispielsweise zum 01.04. mit dem Arbeitsverhältnis eines Jahres begonnen hat, daß er beispielsweise dann zum 01.07., 01.10., 01.01 etc kündigen kann und dann noch für 6 Wochen in dem Betrieb tätig sein muß??
Wer kann mir einen Tipp geben??

Liebe Grüßle
Mausi

Hi

also ich verstehe das genau so, wie Du es beschrieben hast. Bin mir auch nicht 100%ig sicher, da die meisten Betriebe einen ja gehen lassen (ohne Frist) wenn man gekündigt hat :wink:

Thomas

Hi Thomas,

mmhh… es ist halt so, daß es gut sein kann, daß ich kurzfristig ins Ausland auswandere. Mein Chef weiß das an für sich schon im Groben. Aber ich wollte halt nur sicher gehen, ohne ihn fragen zu müssen, wie sich das dann so verhält ;o)

Liebe Grüßle
Mausi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das bedeutet, dass man spätestens 6 Wochen vor den von dir genannten Terminen kündigen muss.

Sprich bsp. 15 November um am 31.12. gehen zu können.

Gruß Ivo

Hi Ivo,

sprich der 31.12. ist dann einer der Viertejahresabschlüsse?
Bsp: Ich habe es versäumt zum 15. November zu kündigen. Dann hab ich erst wieder die Möglichkeit zum 15.02. zu kündigen, um dann am 31.03. gehen zu können??

Liebe Grüßle
Stefanie Schwarz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mmhh… es ist halt so, daß es gut sein kann, daß ich
kurzfristig ins Ausland auswandere. Mein Chef weiß das an für
sich schon im Groben. Aber ich wollte halt nur sicher gehen,
ohne ihn fragen zu müssen, wie sich das dann so verhält ;o)

Liebe Grüßle
Mausi

Hallo Mausi,
hast du schon mal mit dem Chef über einen Aufhebungsvertrag gesprochen?
D.h. du einigst dich unabhängig von der Kündigungsfrist mit ihm über das Ende der Arbeitszeit. Besonders, da du ja nicht sicher bist, dass und wann du ins Ausland auswanderst (kann man auch ins Inland auswandern? *SCNR).

Einvernehmlich trennt es sich meines Wissens leichter. Und wenn der Chef schon bescheid weiß, kann er sich ja um Ersatz bemühen.

Gruß
HaWeThie

Hi HaWeThie,

nein habe ich noch nicht, aber wäre mal ne Idee darüber nachzudenken! Danke Dir!!

Liebe Grüßle
Mausi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Wenn in einem Arbeitsvertrag der folgendende Satz steht:„Die
Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Vierteljahresabschluss“.

Vierteljahresabschluß = Quartal = 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Du nimmst Dir jeweils das Datum, zu dem Du ausscheiden willst und rechnest (inklusive dem lezten Tag der Beschäftigung) genau 43 Tage zuück. Der Tag, den Du dann ermittelst, ist der letztmögliche Tag des Zugangs einer schriftlichen Kündigung.

sprich der 31.12. ist dann einer der Viertejahresabschlüsse?

Jep.

Bsp: Ich habe es versäumt zum 15. November zu kündigen. Dann
hab ich erst wieder die Möglichkeit zum 15.02. zu kündigen, um
dann am 31.03. gehen zu können??

Du kündigst doch nicht zum 15. November sondern zum 31. Dezember. Am 19. November ist Deine letzte Chance, dem AG eine Kü zum 31.12. (immer nachweislich!) zugehen zu lassen. Trifft Sie nur einen Tag später ein, endet Dein AV rechtlich erst am 31.03. des Folgejahres.

Gruß,
LeoLo

1 „Gefällt mir“

Hallo nochmal,

  1. das Jahr hat 2 Halbjahre
  2. das Jahr hat 4 Quartale
  3. das Jahr hat 12 Monate

In deiner Frage geht es um 2.

Also um den 31.03., 30.06., 31.09., 31.12. als Termin für eine Kündigung.

Laut Vertrag muss die Kündigung zu den oben genannten Terminen spätestens 6 Wochen vorher auf dem Tisch des Arbeitgebers liegen.
Natürlich kannst du auch früher kündigen auf einen Termin hin kündigen.
Der letzte Tag ist immer ein Risiko…

Gruß ivo