Kündigungsfrist

Hallo!
Ich habe da mal wieder eine Frage bezüglich der Kündigungsfrist. Und zwar ist laut Tarifvertrag eine 6-wöchige Kündigungsfrist angesetzt. Allerdings habe ich keinen schriftlichen Vertrag unterschrieben, aber mündlich vereinbart sind die Grundsätze des Tarifvertrages, der übrigens schon seit Ende 2002 ausgelaufen ist und es noch keinen neuen gibt. Ich möchte mich jetzt für eine Stelle bewerben,deren Bewerbungsschluß am 20.5. ist und die Tätigkeit am 1.Juli beginnt. Ich habe nun schon einen Termin bei dem Chef der neuen Stelle vereinbart und ihm die Situation geschildert. Ich hoffe, daß ich mir damit auch einen Vorteil verschaffen kann,anstatt nur die üblichen Bewerbungsunterlagen zuzuschicken. Aber er muß eben mindestens bis zum Bewerbungsschluß warten, um sich für einen Bewerber entscheiden zu können. Sollte ich nun (hoffendlich!!!)die Möglichkeit bekommen, die neue Stelle zu bekommen, wie kann ich denn das mit den Fristen hinkriegen? Ich meine, am besten ich spreche dann direkt mit meinem Chef. Aber wenn der nun auf die Fristen behaart? Übrigens: als meine Oma gestorben ist, habe ich einen Tag frei gehabt.Das steht einem tarifvertraglich ja auch zu. Aber als ich dann bei meiner Stundenberechnung sagte, daß ich dafür ja freigestellt sein müßte, hieß es nur: „Ach, denken sie doch an unser Unternehmen. Das können wir uns ja nicht leisten alle freizustellen (bei drei Angestellten, wirklich ein Problem!). Und die Verträge gelten ja jetzt sowieso nicht mehr.“ Kann ich dann auch sagen: „Das gilt ja nicht mehr!“?
Cu, Brigitte (die den Absprung einfach nicht schafft :wink: )

Hallo

Und zwar ist laut Tarifvertrag eine 6-wöchige
Kündigungsfrist angesetzt. Allerdings habe ich keinen
schriftlichen Vertrag unterschrieben, aber mündlich vereinbart
sind die Grundsätze des Tarifvertrages,

– Dann gilt dies auch.

der übrigens schon
seit Ende 2002 ausgelaufen ist und es noch keinen neuen gibt.

– Das ändert daran nichts.

Sollte ich nun (hoffentlich!!!) die
Möglichkeit bekommen, die neue Stelle zu bekommen, wie kann
ich denn das mit den Fristen hinkriegen?

Ich meine, am besten
ich spreche dann direkt mit meinem Chef.

– Korrekt. Ihr könnt das AV auch in beiderseitigem Einvernhemen nicht fristgerecht per Aufhebungsvertrag beenden.

Aber wenn der nun auf
die Fristen beharrt?

– Dann hast Du Pech. Die Frist ist einzuhalten.

Übrigens: als meine Oma gestorben ist,
habe ich einen Tag frei gehabt.Das steht einem
tarifvertraglich ja auch zu. Aber als ich dann bei meiner
Stundenberechnung sagte, daß ich dafür ja freigestellt sein
müßte, hieß es nur: „Ach, denken sie doch an unser
Unternehmen. Das können wir uns ja nicht leisten alle
freizustellen (bei drei Angestellten, wirklich ein Problem!).
Und die Verträge gelten ja jetzt sowieso nicht mehr.“ Kann ich
dann auch sagen: „Das gilt ja nicht mehr!“?

– Nein. Nicht, wenn Du nicht nachweisen kannst, daß der Tarifvertrag ausdrücklich nicht mehr auf das Arbeitsverhältnis angewendet werden soll. Aber vielleicht kannst Du das ganz arglos mit dem AG mal ausdrücklich „absprechen“ (und dies durch eine Zeugenaussage später auch beweisen…)? Das gilt übrigens nur, wenn der TV nicht automatisch auf das AV Anwendung findet (also bei Allgemeinverbindlichkeit oder wenn Du in der Gewerkschaft und der AG im Verband ist).

Gruß,
LeoLo