Hallo, mein Bekannter hat mich gefragt wie er sich verhalten müsste wenn er seinen Job kündigen will, welche Kündigungsfrist er mindestens einhalten muß, da er schon eine neue Arbeitsstelle in Ausicht hätte. Er sagte mir, daß er nun seit 25 Jahren in dieser Firma arbeiten würde und einen Vertrag hat in dem steht " Nach Ablauf der Probezeit kann das Dienstverhältniss nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten von jeder der beiden Parteien gekündigt werden." Da ich die, an mich gestellte Frage auch nicht beantworten kann bitte ich um Hilfe.
In dem Vertrag steht eigentlich schon alles drin: die Probezeit ist längst abgelaufen und damit hat eine evtl. Kündigung mindestens 6 Monate Zeit bis zur Vollstreckung. Es sei denn, der Gesetzgeber hat sich bereits eingemischt…
Nach Ablauf der Probezeit kann das
Dienstverhältniss nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 6 Monaten von jeder der beiden Parteien gekündigt werden.
Naja, scheint mir eindeutig formuliert: 6 Monate. Das heißt also, Dein Bekannter kann am x. eines Monats zum x. sechs Monate später kündigen.
Allerdings ist es immer sinnvoll, den Vertragstext im Wortlaut zu kennen.