Wenn in einem Arbeitsvertrag zu Kündigung steht:
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Muss man sich daran halten, oder gelten hier die tariflichen Regelungen? Ist das nicht eine Kann-Bestimmung? Sonst wären es doch 4 Wochen zum Quartalsende? Wenn man schon eine neue Stelle als Arbeitnehmer hat und die Firma einen nicht gehen lassen möchte?
möglicherweise steht eine gesonderte regelung im tarifvertrag, der hier in dem bereich gilt. du kannst die verschiedenen tarifverträge für die jeweiligen branchen auch online abrufen. leider weiß ich den jetzt nicht.
aber da kann man ja nach googlen 
gruß
makea
Wenn in einem Arbeitsvertrag zu Kündigung steht:
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das
Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit
einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Muss man sich daran halten, oder gelten hier die tariflichen
Regelungen?
Hallo Tanja, die Frage ist doch, ob für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt. Ansonsten gilt die Frist im Arbeitsvertrag.
Ist das nicht eine Kann-Bestimmung?
Was ist eine Kann-Bestimmung? Ob die Kündigungsfrist aus deinem Arbeitsvertrag gilt?
Sonst wären es
doch 4 Wochen zum Quartalsende?
Wenn du die rein gesetzlichen Kündigungsfristen meinst: Die sind anders. (siehe BGB § 622)
Wenn man schon eine neue
Stelle als Arbeitnehmer hat und die Firma einen nicht gehen
lassen möchte?
Die Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn sich der Arbeitgeber nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen möchte.
MfG
Wenn in einem Arbeitsvertrag zu Kündigung steht:
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das
Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit
einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Muss man sich daran halten, oder gelten hier die tariflichen
Regelungen?Hallo Tanja, die Frage ist doch, ob für dein Arbeitsverhältnis
ein Tarifvertrag gilt. Ansonsten gilt die Frist im
Arbeitsvertrag.
Ist das nicht eine Kann-Bestimmung?
Was ist eine Kann-Bestimmung? Ob die Kündigungsfrist aus
deinem Arbeitsvertrag gilt?Sonst wären es
doch 4 Wochen zum Quartalsende?Wenn du die rein gesetzlichen Kündigungsfristen meinst: Die
sind anders. (siehe BGB § 622)Wenn man schon eine neue
Stelle als Arbeitnehmer hat und die Firma einen nicht gehen
lassen möchte?Die Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn sich der Arbeitgeber
nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen möchte.MfG
Es gibt einen Tarifvertrag. Da stehen auch die 4 Wochen zum Monatsende. Aber gelten denn nicht zuerst die Einzelvertragliche Kündigungsfristen? Kann-Bestimmung bedeutet: Ich kann 3 Monate zum Quartalsende kündigen, MUSS aber nicht. So hat mir das Betriebsratsmitglied erklärt.
Es gibt einen Tarifvertrag.
Und in welcher Form gilt der für dein Arbeitsverhältnis?
- Ist es per Arbeitsvertrag so vereinbart?
- Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft und dein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband?
- Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich?
Aber gelten denn nicht zuerst die
Einzelvertragliche Kündigungsfristen?
Erst mal wäre abzuklären, ob der TV wirklich gilt und was dann im TV zur Kündigung steht und im Arbeitsvertrag.
Kann-Bestimmung
bedeutet: Ich kann 3 Monate zum Quartalsende kündigen, MUSS
aber nicht. So hat mir das Betriebsratsmitglied erklärt.
Wozu sollte dann eine Kündigungsfrist vereinbart werden? Lass dir doch von dem Betriebsratsmitglied erklären, wie er auf diese Kann-Bestimmung kommt (der kennt hoffentlich TV und deinen Arbeitsvertrag im Wortlaut)
*TV = Tarifvertrag
MfG
Es gibt einen Tarifvertrag.
Und in welcher Form gilt der für dein Arbeitsverhältnis?
- Ist es per Arbeitsvertrag so vereinbart?
Im Arbeitsvertrag ist alles geregelt wie im TV (steht auch noch eimal ausdrücklich drin). Außer dieser eine Abschnitt mit der Kündigungsfrist.
- Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft und dein Arbeitgeber
im Arbeitgeberverband?
Nein, leider kein Mitglied in der Gewerkschaft. Die Frage ist, wenn man jetzt eintritt, ab wann kann man von der Gewerkschaft gebrauch machen?
- Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich?
Steine & Erdindustrie. Ich habe in der Suchmaschine schon danach ausschau gehalten, finde aber nichts dazu. Betriebsrat meint, dass es fast keine Abweichungen gilt, wie bei der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Aber gelten denn nicht zuerst die
Einzelvertragliche Kündigungsfristen?Erst mal wäre abzuklären, ob der TV wirklich gilt und was dann
im TV zur Kündigung steht und im Arbeitsvertrag.Kann-Bestimmung
bedeutet: Ich kann 3 Monate zum Quartalsende kündigen, MUSS
aber nicht. So hat mir das Betriebsratsmitglied erklärt.Wozu sollte dann eine Kündigungsfrist vereinbart werden? Lass
dir doch von dem Betriebsratsmitglied erklären, wie er auf
diese Kann-Bestimmung kommt (der kennt hoffentlich TV und
deinen Arbeitsvertrag im Wortlaut)
Ich frage am Montag noch einmal, der kennt sich echt gut aus, denn er ist schon seit 1977 im Betriebsrat (Vorstand). Hier geht auch nicht um micht, sondern um meinen Freund, er hat mittlerweile so viele verschiedene Meinungen dazu bekommen, dass er nicht mehr weiter weiss.
*TV = Tarifvertrag
MfG
Im Arbeitsvertrag ist alles geregelt wie im TV (steht auch
noch eimal ausdrücklich drin). Außer dieser eine Abschnitt mit
der Kündigungsfrist.
Dann gibt es vielleicht im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel, dass man die Kündigungsfrist vertraglich anders/höher vereinbaren kann. Wenn man den Wortlaut von beiden nicht hat, kann man nun mal nichts dazu sagen.
Nein, leider kein Mitglied in der Gewerkschaft. Die Frage ist,
wenn man jetzt eintritt, ab wann kann man von der Gewerkschaft
gebrauch machen?
Beraten tun die sofort. Rechtsbeistand gibts - meist - erst nach 3 Monaten. Aber für den Fall braucht ihr doch jetzt keine Gewerkschaft. Oder?
Steine & Erdindustrie. Ich habe in der Suchmaschine schon
danach ausschau gehalten, finde aber nichts dazu.
Das ist nicht unbedingt verwunderlich. Die wenigsten der vielen tausend Tarifverträge findet man im www.
Betriebsrat
meint, dass es fast keine Abweichungen gilt, wie bei der
gesetzlichen Kündigungsfrist.
Nun ja, die vertragliche weicht ja schon ganz schön ab davon.
Ich frage am Montag noch einmal, der kennt sich echt gut aus,
denn er ist schon seit 1977 im Betriebsrat (Vorstand). Hier
geht auch nicht um micht, sondern um meinen Freund, er hat
mittlerweile so viele verschiedene Meinungen dazu bekommen,
dass er nicht mehr weiter weiss.
Da werd ich - vor allem ohne Kenntnis der Verträge - nicht noch eine Meinung hinzutun. 
MfG
Im Arbeitsvertrag ist alles geregelt wie im TV (steht auch
noch eimal ausdrücklich drin). Außer dieser eine Abschnitt mit
der Kündigungsfrist.Dann gibt es vielleicht im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel,
dass man die Kündigungsfrist vertraglich anders/höher
vereinbaren kann. Wenn man den Wortlaut von beiden nicht hat,
kann man nun mal nichts dazu sagen.Nein, leider kein Mitglied in der Gewerkschaft. Die Frage ist,
wenn man jetzt eintritt, ab wann kann man von der Gewerkschaft
gebrauch machen?Beraten tun die sofort. Rechtsbeistand gibts - meist - erst
nach 3 Monaten. Aber für den Fall braucht ihr doch jetzt keine
Gewerkschaft. Oder?Steine & Erdindustrie. Ich habe in der Suchmaschine schon
danach ausschau gehalten, finde aber nichts dazu.Das ist nicht unbedingt verwunderlich. Die wenigsten der
vielen tausend Tarifverträge findet man im www.Betriebsrat
meint, dass es fast keine Abweichungen gilt, wie bei der
gesetzlichen Kündigungsfrist.Nun ja, die vertragliche weicht ja schon ganz schön ab davon.
Ich frage am Montag noch einmal, der kennt sich echt gut aus,
denn er ist schon seit 1977 im Betriebsrat (Vorstand). Hier
geht auch nicht um micht, sondern um meinen Freund, er hat
mittlerweile so viele verschiedene Meinungen dazu bekommen,
dass er nicht mehr weiter weiss.Da werd ich - vor allem ohne Kenntnis der Verträge - nicht
noch eine Meinung hinzutun.
Ich danke Dir trotzdem, vielleicht finden wir ja diese Klausel. Sonst müssen wir doch einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen und er kann endlich ohne Probleme aus seinem Vertrag raus. Melde mich dann noch einmal, wenn wir mehr wissen. Schönen Abend noch. Gruß Tanja
MfG
Ich danke Dir trotzdem, vielleicht finden wir ja diese
Klausel. Sonst müssen wir doch einen Rechtsanwalt zu Rate
ziehen und er kann endlich ohne Probleme aus seinem Vertrag
raus.
Tanja, frag erst mal den Betriebsrat. Der soll dir/euch erklären, wie er das mit der Kann-Bestimmung meint. Ich wüsste jetzt nicht, was euch ein Rechtsanwalt nützen sollte, außer das der Arbeits- und Tarifvertrag anschaut und das Ganze „deutet“.
Melde mich dann noch einmal, wenn wir mehr wissen.
Ja, das wäre interessant, was nun dabei rauskommt.
Schönen Abend noch. Gruß Tanja
Dir/euch auch
MfG
Hi!
Prinzipiell gelten die Regelungen im Arbeitsvertrag wegen des Prinzips der Vertragsfreiheit.
Es gibt ein paar Ausnahmen zu beachten:
a) die vertragliche Kündigungsfrist darf nicht kürzer sein als die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist (gesetzlich gilt: vier Wochen zum 15. des Monats bzw. zum Monatsende)
b) die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als für den Arbeitgeber
c) per Gesetz festgelegte zeitliche Staffelungen, die sich etwa durch die Beschäftigungsdauer ergeben, gelten immer für den Arbeitgeber. Es können aber entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer festgelegt werden
d) Für die Probezeit gelten andere Kündigungsfristen.
Quelle:
http://inhalt.monster.de/1862_de_p1.asp
Du wirst die genannten Kündigungsgfristen einhalten müssen. Falls der Chef deiner neuen Firma dich wirklich haben will, sollte er Kontakt mit deinem bisherigen Chef aufnehmen und mit ihm über eine einvernehmliche Lösung (d.h. dein früheres Ausscheiden) reden.
Sich krank melden und bereits beim neuen Arbeitgeber anfangen ist gefährlich und kann neben Schadenersatzforderungen auch strafrechtliche Folgen haben. Gleiches gilt für Nichterscheinen am Arbeitsplatz.
Grüße
Heinrich
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Im Arbeitsvertrag ist alles geregelt wie im TV (steht auch
noch eimal ausdrücklich drin). Außer dieser eine Abschnitt mit
der Kündigungsfrist.
Tanja, laß uns nicht so lange um den heißen Brei reden: was steht im Arbeitsvertrag im Wortlaut zum Thema „Geltung des TV“?
Steine & Erdindustrie
Bundesland?
Gruß,
LeoLo
Hallo
Heinrich, das TVG ist Dir scheinbar unbekannt. Es hat wenig Sinn, eine solche Quelle, wie Du angibst zu zitieren, wenn man sich nicht darüber im Klaren ist, daß es absolut unmöglich ist, die facettenreiche Gesetzeslage so kurz komprimiert vollständig darzustellen, wie es in der von Dir genannten Quelle gemacht wurde.
Gruß,
LeoLo
Also, wir haben uns bei einem Anwalt erkundigt und er „MUSS“ das einhalten was in seinem Arbeitsvertrag steht. Einzelvertrag steht vor dem Tarifvertrag.Ihm blieb nichts anderes übrig, wie mit seinem alten Chef zu reden. Sie haben sich geeinigt, dass er schon am 31.07. aus der Firma kann (statt laut Arbeitsvertrag dem Ende September)und er nicht seine 4 Wochen Urlaub in Anspruch nimmt, sondern nur 2 Wochen. Ich denke, dass diese Einigung gut war, den es kam von beiden Partnern ein Kompromiss. Sein neuer Chef hat es auch akzeptiert, dass er erst am 01.08. anfangen kann. Es ist doch noch alles gut gegangen. Aber vielen Dank noch einmal für die Hilfe.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Also, wir haben uns bei einem Anwalt erkundigt und er „MUSS“
das einhalten was in seinem Arbeitsvertrag steht.
Einzelvertrag steht vor dem Tarifvertrag.
Also entweder (was ich mal hoffe) der Anwalt hat das nicht so gesagt, oder der Anwalt ist nicht gut informiert… Soweit keine Öffnungsklausel im TV steht, hätte die für den AN kürzere und somit günstigere Küfrist Vorrang.
siehe:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tvg/__4.html
Absatz 3
Gruß,
LeoLo