Kündigungsfrist

Liebe Experten,

mal angenommen jemand hätte als Kündigungsfrist „6 Wochen zum
Quartalsende“ in seinem Vertrag stehen und dieser jemand möchte jetzt
zu einer anderen Firma wechseln, die ihn aber spätestens zum 1.12.
anstellen möchte. Hat dieser jemand eine Möglichkeit, aus seinem
alten Vertrag raus zu kommen?

Vielen Dank für etwaige Antworten.
Alexander

Hallo

mal angenommen jemand hätte als Kündigungsfrist „6 Wochen zum
Quartalsende“ in seinem Vertrag stehen und dieser jemand
möchte jetzt
zu einer anderen Firma wechseln, die ihn aber spätestens zum
1.12.
anstellen möchte. Hat dieser jemand eine Möglichkeit, aus
seinem
alten Vertrag raus zu kommen?

Die einzige Möglichkeit wäre ein schriftlicher Aufhebungsvertrag zum 30.11., der aber in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen werden muß. Ansonsten ist die vereinbarte Frist einzuhalten, wenn der AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt.

Gruß,
LeoLo

Geht nicht auch später?
Hi!

Mal eine Verständnisfrage:
Ist eine KüFri nicht die Mindestzeit?

Kann man nicht unter Einhaltung der Frist auch später kündigen?

Ich meine: Hier würde ja der 19.8. zum 30.9. noch passen - kann man da nicht am 19.8. zum 30.11. kündigen?

LG
Guido

Hallo

Mal eine Verständnisfrage:
Ist eine KüFri nicht die Mindestzeit?

Kann man nicht unter Einhaltung der Frist auch später
kündigen?

Ich meine: Hier würde ja der 19.8. zum 30.9. noch passen -
kann man da nicht am 19.8. zum 30.11. kündigen?

Meines Erachtens ist auch das nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Der Willen der Parteien ist ja ausdrücklich, daß die Beendigung zum Quartalsende erfolgen soll.

Gruß,
LeoLo

Nichts gefunden…
Hi!

Meines Erachtens ist auch das nur in beiderseitigem
Einvernehmen möglich. Der Willen der Parteien ist ja
ausdrücklich, daß die Beendigung zum Quartalsende erfolgen
soll.

Ich habe in den letzten Tagen im Netz gesucht - und NICHTS gefunden, was Deine oder meine Auffassung bestätigen würde.

Solltest Du da irgendwo ein Urteil finden, informiere mich bitte! :wink:

LG
Guido, der einmal im Juni eine Kündigung (Frist: 4 Wochen zum Monatsende) zum 31.12. bekam - da es im Prozess nicht mehr um die Kündigung ging, wurde darauf leider auch nicht näher eingegangen…

Hallo

Meines Erachtens ist auch das nur in beiderseitigem
Einvernehmen möglich. Der Willen der Parteien ist ja
ausdrücklich, daß die Beendigung zum Quartalsende erfolgen
soll.

Ich habe in den letzten Tagen im Netz gesucht - und NICHTS
gefunden, was Deine oder meine Auffassung bestätigen würde.

Nicht, daß wir uns falsch verstehen. Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt ist durchaus zulässig. Das will ich nicht bestreiten. Aber eben nur zum „nächstzulässigen Termin“. Das wäre bei einer Kü zum Quartalsende eben das nächste Quartalsende. Bei einer Kü zum Monatsende, das nächste Monatsende, und so weiter. Ein treffsicheres Urteil kann ich für meine Meinung jetzt auch nicht anbieten. Meines Erachtens ergibt es sich aus der Tatsache, daß der Wille der Parteien eben darin besteht, das Arbeitsverhältnis (im hier diskutierten Falle) nur zum Quartalsende zu beenden, sonst hätte man zum Beispiel einfach 3 Monate zu einem beliebigen Termin vereinbaren können - hat man aber ausdrücklich nicht. Inwieweit dies betrieblich gesehen auch ein nachvollziehbares Argument gibt, kann man nur raten.

Guido, der einmal im Juni eine Kündigung (Frist: 4 Wochen zum
Monatsende) zum 31.12. bekam

Da spricht ja nichts gegen, denn es wird ja weiter zum Monatsende gekündigt.

Gruß,
LeoLo

Hallo
http://www.ra-kotz.de/zuwendung.htm

ich denke, dass dieses Urteil schon was für die Frage hergibt.

Gruß
Peter

Danke
Hi!

Das ist zumindest mal ein Anhaltspunkt - sogar ein imho sehr brauchbarer.

LG
Guido, der da wohl mal seine Sicht der Dinge etwas verschieben muss :wink: