Kündigungsfrist

Hi,

angenommen ein Vertrag wurde am 13. Februar 1994 geschlossen und am 12.11.05 per Einschreiben gekündigt. Reicht das aus? Was wenn der 12.11. auf einen Feiertag fällt?

Danke und ciao,
Romana

Hallo,
was steht denn im Vertrag über die Kündigungsfristen? Was für ein Vertrag überhaupt?
Wenn der 12.11. ein Feiertag ist: wie willst du dann ein einschreiben aufgeben?
Fragen über Fragen… :wink:

Gruß
HaweThie

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Hi,

dreimonatige Kündigungsfrist und ich habe mich vertan. Was wenn der 13., sprich der Tag an dem man vor zwei Jahren den Vertrag geschlossen hat, ein Feiertag ist? Sprich die Kündigung geht noch fristgerecht beim Postamt ab, liegt aber erst einen Tag nach Ende der Kündigungsfrist beim Vertraggeber auf dem Tisch.

Ciao,
Romana

Hi
üblicherweise kommt es auf den Eingang an, wenn die AGB nichts anderes aussagen.
Dabei kann aber der normale Postlauf zugrunde gelegt werden. (E+1)
Die Beweispflicht liegt im Zweifel bei dir.

Gruß
HaweThie