Kündigungsfrist

ab wann wird die Kündigungsfrist gerechnet? Fiktives Beispiel: im Arbeitsvertrag steht „1 Woche zum Monatsende“. Wenn ab Mai gekündigt werden soll, muß dann die Kündigung bis spätestens 1 Woche vor dem 1. Mai erfolgen (= 24.04.) und der Vertrag endet am 30.4.?

Vielen Dank!

Hallo

Wenn ab Mai
gekündigt werden soll, muß dann die Kündigung bis spätestens 1
Woche vor dem 1. Mai erfolgen (= 24.04.) und der Vertrag endet
am 30.4.?

Nein. Zum 30.04. Letzmöglicher Tag des Zugangs: 23.04. Da das dieses Jahr ein Sonntag ist, muß die Kü vorher(!) zugehen (also jenachdem, wie im Betrieb gearbeitet wird am Samstag oder schon am Freitag).

Gruß,
LeoLo

Frage?
gilt nicht mehr, dass nur mit 2 Wochen Frist gekündigt werden kann? Und dann je nach Zughörigkeit zum… ?

gilt nicht mehr, dass nur mit 2 Wochen Frist gekündigt werden
kann? Und dann je nach Zughörigkeit zum… ?

Hallo Sabralott, hier ging es wohl nur um die Berechnung bzw. wann genau die Frist anfängt und da dürfte es egal sein, wie lang die Frist ist. Außerdem könnte ein Tarifvertrag durchaus andere (kürzere) Fristen als die gesetzlichen regeln. Und solange wir nicht den Wortlaut des Arbeitsvertrages kennen (in dem z.B. stehen könnte „Die Kündigungsfrist beträgt … 1 Woche zum Monatsende lt. TV XYZ…“) können wir nur Rätselraten veranstalten.

MfG

gilt nicht mehr, dass nur mit 2 Wochen Frist gekündigt werden
kann? Und dann je nach Zughörigkeit zum… ?

Hallo

Nicht zwingend. Erstens kann die Küfrist einem anzuwendenden TV entspringen und selbst, wenn nicht, will hier ja der AN kündigen. Und wenn der AG mit dem AN eine solche (prinzipiell unzulässige) Küfrist vereinbart, dann wird er später kaum vor Gericht gegen seinen eigenen Vertragsentwurf vorgehen können. Geschweigen denn, einen Schadensersatz daraus ableiten.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

danke für eure Antworten. Wie bereits geschrieben, ist es ein Beispiel mit einer fiktiven Frist.

faxie