ein ehepaar zieht am 01.06.04 in eine berliner wohnung ein und verlässt anfang des jahres 2006 deutschland. die wohnung sollte nun gekündigt werden (die familie des ehepaares kümmert sich um alles). Jetzt beharrt der vermieter auf einen abschnitt des unterschriebenen mietvertrages, der besagt, dass die wohnung unter einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann, erstmals jedoch zum 31.05.2007. Kann so etwas denn rechtens sein? Es sprachen auch schon Mitglieder der Familie mit dem Vermieter, der jedoch darauf beharrt, denn das wurde ja schließlich so unterschrieben. Wie kann ein weiteres vorgehen aussehen?
ein ehepaar zieht am 01.06.04 in eine berliner :wohnung :ein und
verlässt anfang des jahres 2006 deutschland.
Genau da liegt das Problem: das Berliner Mietrecht weist einige Besonderheiten auf. Zumindest geht das aus der Seite http://www.az-law.de/infos.htm hervor. Mangels weiterer Recherchemöglichkeiten (mietrecht-berlin.de funktioniert gerade nicht) sollte man sich vielleicht an diese Herren dort wenden. Aber grob geschätzt dürfte der VM Recht bekommen. Ansonsten hätte die Mietpartei eine K.frist von 3 Monaten.
dass Berlin immer noch einen Sonderstatus dieser Art haben soll, ist mir neu.
Aber der BGH hat hier auch schon Grundsatzurteile gefällt, die dem Vermieter Recht geben. Bei individuell ausgehandelten Verträgen sieht es eh schon schlecht aus.
Handelt es sich aber um einen Formularmietvertrag, dann ist ein Kündigungsverzicht über drei Jahre akzeptabel.
(BGH v. 6.4.2005 - VIII ZR 27/04 - )
das heißt, dass aus welchen gründen auch immer (z.B. arbeit an einem anderen ort usw.) es keine möglichkeit gibt, aus dem vertrag zu kommen?!
3 jahre sind ne lange zeit, wer kann sich denn da sicher festlegen?
3 jahre sind ne lange zeit, wer kann sich denn da sicher
festlegen?
sorry, aber das fragt man sich bei Vertragsabschluss und nicht nachher!
Der Mieter muss nun auch nicht unbedingt bis zum Ablauf dieses Kündigungsverzichts Miete zahlen, nämlich dann nicht, wenn die Wohnung vorher wieder vermietet wird.
bin zwar kein Mietrechts-Experte, aber es gibt ein paar Optionen, wo man evtl. doch aus dem Vertrag rauskommt. Zumindest in Ö, ob es da in D gesetzliche Vorschriften gibt, die dem entgegenstehen, weiss ich jetzt mal nicht:
Wenn man mit dem Vermieter gut steht, könnte man auf eigene Kosten die Suche nach einem Nachmieter aufnehmen. Bei einer gut vermietbaren Wohnung bedeutet das ein od. zwei Inserate sowie den Zeitaufwand für die Besichtigungen. Damit haben viele Bekannte durchaus positive Erfahrungen gemacht (der Vermieter muss aber mitspielen).
In österr. Verträgen steht häufig die Klausel, dass Untervermietung verboten ist und einen Kündigungsgrund darstellt. Wenn mans darauf anlegen will, kann man also die Wohnung untervermieten. Beharrt der Vermieter dann auf dem Vertrag, so wird man (sowieso) gekündigt. Wenns der Vermieter einfach zur Kenntnis nimmt, dann bekommt man die Miete quasi vom Untermieter, steigt also finanziell pari aus. Trotzdem eine Option, die vielleicht nicht unbedingt empfehlenswert ist.
Seit letztem Jahr sind selbst für alte Mietverträge die Kündigungsfristen einheitlich geregelt worden. Egal wann er abgeschlossen war, gilt eine 3-monatige Kündigsfrist.
Ausnahme: Es handelt sich um einen Zeitmietvertrag, wo von Anfang an eine bestimmte Mietzeit vereinbart wurde.
Hier kommt der alte Mieter nur raus, indem er einen Nachmieter sucht. In der Regel muß er dem Vermieter drei entsprechende vorstellen. Wenn er dann keinen von den nehmen möchte, dann ist das sein Pech. Nun sollte aber schon auf die Vorstellung des Vermieters Rücksicht genommen werden. Also keine Familie mit Tieren, wenn er lieber ne Einzelperson hätte.
In der Regel muß er dem Vermieter drei entsprechende
vorstellen. Wenn er dann keinen von den nehmen möchte, dann
ist das sein Pech. Nun sollte aber schon auf die Vorstellung
des Vermieters Rücksicht genommen werden. Also keine Familie
mit Tieren, wenn er lieber ne Einzelperson hätte.
ist eine alte Legende. Du hast es ja selbst schon mit dem Zusatz eingeschränkt. Der Rest ergibt sich eigentlich aus der Einschränkung schon selbst.
Der Vermieter muss eben nicht alles nehmen, was da kommt. Eigentlich hast du es ja selbst schon angedeutet.