Beide Parteien eines Mietvertrags haben eine 6monatige Kuendigungsfrist einzuhalten. Nun möchte Person B ausziehen. Kann Person B vorzeitig ausziehen, wenn sie 3 interessierte Nachmieter der Person A vorstellt?
Kann in beiden einvernehmen nachtraeglich eine 3monatige Kunedigungsfrist festgelegt werden?
Gilt solch ein Mietvertrag wenn in einer weiteren Klausel die Mietdauer auf 2 Jahre begrenzt wurde, aufgrund: ’ weil die Wohnung verkauft wird’?
Gelten obige Dinge dennoch, auch wenn die Wohnung tatsächlich nicht verkauft wurde? (Aus den 2 Jahren wurden 9 Jahre)
Hoffentlich klappte das mit den Regeln für dieses Forum.
Danke und Gruß
Beide Parteien eines Mietvertrags haben eine 6monatige
Kuendigungsfrist einzuhalten. Nun möchte Person B ausziehen.
Kann Person B vorzeitig ausziehen, wenn sie 3 interessierte
Nachmieter der Person A vorstellt?
Nein
Kann in beiden einvernehmen nachtraeglich eine 3monatige
Kunedigungsfrist festgelegt werden?
Ja
Gilt solch ein Mietvertrag wenn in einer weiteren Klausel die
Mietdauer auf 2 Jahre begrenzt wurde, aufgrund: ’ weil die
Wohnung verkauft wird’?
Gelten obige Dinge dennoch, auch wenn die Wohnung tatsächlich
nicht verkauft wurde? (Aus den 2 Jahren wurden 9 Jahre)
Nachdem der Mietvertrag nach 9 Jahren immer noch läuft: Er gilt!