Herr M hat am 16.05.06 eine Arbeitsstelle angenommen. Da er vorher in einer Arbeitslosigkeit war, bekam der Arbeitgeber höchstwahrscheinlich einen Zuschuß vom Arbeitsamt. Da aber Herr M nach einer zeit Rückenprobleme bekommen hat. Mußte er sich Krank melden. In dieser zeit hatte er sich aber auch nach anderen Arbeitsstellen umgeschaut, da er wußte, das er in dem jetzigen Betrieb wegen seinen Rücken Beschwerden nicht länger Arbeiten könne. Im Arbeitsamt sagte man Herrn M, wenn er Jetzt kündigen würde, würde er eine Sperre von 3 Monaten bekommen. Darauf hin hat Herr M den Arbeitgeber angerufen und fragte Ihn ob er Herrn M kündigen könne. Daraufhin verneinte er es. Nach einer Zeit mußte Herr M feststellen, das er seien Lohn nicht bekommen habe und ging daraufhin wieder zum Arbeitsamt. Während dessen hat er auch eine zusage von einer anderen Firma bekommen, das er in der darauffolgenden Woche anfangen kann zu arbeiten. Beim Arbeitsamt meinte man dann das er doch Kündigen kann ohne Konsequenzen, da er ja eine andere Arbeitsstelle gefunden hat, die allerdings nur befristet für 6 Monate sei. Herr M schrieb dann eine Kündigung an den noch jetzigen Arbeitgeber und ging persönlich zu Ihm um es abzugeben. Er Akzeptierte zwar die Kündigung aber beschuldigte Ihn einen Schrank kaputt gemacht zu haben, obwohl er die letzten 4 Wochen wegen Krankheit nicht an der Arbeit war. Herrn M s frage ist jetzt.
Mus er Herrn M den Lohn ohne Abzüge auszahlen?
Bekommt Herr M keine Sperre auch wenn der Betrieb nach der Probezeit o. Arbeitsfrist von 6 Monaten sagt das wir Sie nicht brauchen?
Kann der noch jetzige Arbeitgeber den Schrank einfach so in Rechnung stellen.
Wie ist das mit der Kündigungsfrist, den zwischen den Kündigung schreiben und der Anfang der neuen Arbeitsstelle liegt nur 2 tage?
Hallo
Beim Arbeitsamt meinte man dann das er doch Kündigen
kann ohne Konsequenzen, da er ja eine andere Arbeitsstelle
gefunden hat, die allerdings nur befristet für 6 Monate sei.
Herr M schrieb dann eine Kündigung an den noch jetzigen
Arbeitgeber und ging persönlich zu Ihm um es abzugeben. Er
Akzeptierte zwar die Kündigung aber beschuldigte Ihn einen
Schrank kaputt gemacht zu haben, obwohl er die letzten 4
Wochen wegen Krankheit nicht an der Arbeit war. Herrn M s
frage ist jetzt.
Mus er Herrn M den Lohn ohne Abzüge auszahlen?
Ja. Er kann natürlich trotzdem Schäden dem Arbeitnehmer anlasten. Dieser kann das ganze dann bestreiten und schlussendlich trifft man sich vor Gericht, wo der AG seine Behauptung beweisen muß. Andersherum kann der AG den Betrag einfach einbehalten, der Arbeitnehmer fordert ihn zur sofortigen Zahlung des einbehaltenen Betrages auf und schlussendlich trifft man sich vor Gericht, wo der AG seine Behauptung beweisen muß.
Bekommt Herr M keine Sperre auch wenn der Betrieb nach der
Probezeit o. Arbeitsfrist von 6 Monaten sagt das wir Sie nicht
brauchen?
Ob eine Sperre verhängt wird, entscheidet erst einmal die AfA. Gegen einen negativen Bescheid kann man Klage erheben. Das sollte der AN dann auch im Fall der Fälle mit sehr guten Erfolgsaussichten machen.
Kann der noch jetzige Arbeitgeber den Schrank einfach so in
Rechnung stellen.
Siehe oben. Nein.
Wie ist das mit der Kündigungsfrist, den zwischen den
Kündigung schreiben und der Anfang der neuen Arbeitsstelle
liegt nur 2 tage?
Die Kündigungsfrist ist, wenn sie nicht einem Tarifvertrag entspringt, zu kurz. Sinnvoller wäre ein Aufhebungsvertrag. Was genau vertraglich vereinbart und damit hier einzuhalten ist, wurde bisher von dir nicht verraten.
Gruß,
LeoLo