Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen:

Person x hat 30 Tage Jahresurlaub und 3 Monate Kündigungsfrist.
Person x möchte im Januar kündigen - hat aber im Januar schon 8 Tage Urlaub für eine Weiterbildung genommen und für März ist eine Fernreise für 15 Tage geplant (diese abzusagen wäre sehr sehr schwierig).

Meines Erachtens nach hat Person x gar keine Chance zu kündigen. Von den 23 Tagen Urlaub sind nur 8 schon „bezahlt“, 15 sind quasi unbezahlt und würden bei einem Gehalt von 2500 € ca. 1400 € kosten ?! Hinzu kommt, dass Person x eventuell das Weihnachtsgeld zurückzahlen müßte (1250 €).

Wie wird in solchen Fällen gehandelt? Gibt es irgendwelche anderen Lösungen?

Herzlichen Dank!!!

Entschuldigung übrigens für mein falsches Posting. In der Tat war es sofort nach meiner Erstellung wieder verschwunden. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um einen Fehler handelt, da ich das Posting vom Moderator auch nicht gesehen habe.
Ich hoffe jedoch, BJ hat noch einmal die Muße, mir zu antworten?!


Hallo,
habe gerade eine Antwort auf ein Posting vom 08.01. 11:12 Uhr geschrieben.
Auf diesen Artikel gab es noch keine Antwort.
Nachdem ich um 11:22 Uhr damit fertig war, habe ich auf „direkt abschicken“ geklickt… und erfuhr dann, dass der Artikel abgeschlossen ist.

ööööh ?
Bitte um Erklärung von MOD.
Passiert das häufiger ?
Da habe ich noch Arbeitsrecht gewälzt und so… und dann war alles für den Eimer.
Nicht schön sowas.

BJ

Hallo BJ,

der Artikel ist abgeschlossen, weil es eine arbeitsrechtliche Frage ist, die in das gleichnamige Brett gehört. Die Frage wurde vor ca. einer Stunde bereits einmal hier gepostet und von mir mit just diesem Hinweis an die Autorin gelöscht. Ein paar Minuten später tauchte die Frage (wer liest denn schon die Mails der Moderatoren?!) wieder hier auf. Nun ist sie also - wie auch Deine Frage und meine Antwort - abgeschlossen. Weiteres bei Bedarf gerne per eMail.

Grüße
Renee

Hallo Anna,

unsere Person möchte also im Januar mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen. Also zum 30.4 - zumindest sofern es echte „3 Monate“ und nicht etwa „3 Monate zum Quartalsende“ sind. Das sollte die Person unbedingt nochmal im Vertrag nachgucken :wink:

Genauso steht meistens im Vertrag was zum Weihnachtsgeld drin „Verlässt der Arbeitnehmer die Bude vor dem Datum oftmals Ende März ist das Weihnachtsgeld [anteilig] zurückzuzahlen“. Sollte die Person also auch mal nachgucken.

Wegen der Urlaubstage: Wenn der oben bestimmte Kündigungstermin richtig ist, dann stehen der Person
30(Tage Urlaub)/12(Monate im Jahr)*4(Monate im Unternehmen)=10
Urlaubstage zu. Das heisst, der im Januar schon konsumierte Urlaub ist kein Thema :wink: Es geht nur um die geplanten 15 Tage im März. Hier ist sicherlich wichtig zu wissen, ob die schon beantragt/genehmigt wurden? Wie das jedoch rechtlich aussieht weiss ich nicht *zuBJschiel*
Aber für den Fall der Fälle: wäre es für unsere Person denn möglich, im März „unbezahlten“ Urlaub zu nehmen? Wäre ein „Abfeiern“ von Überstunden möglich? Wäre es möglich, die Zeit dranzuhängen, also im Mai noch weiter zu arbeiten (Achtung: hier muss unbedingt geklärt sein, wie das (versicherungs)rechtlich aussieht!!!)?

Und - wie immer und in allen Fällen: Sieht Person x eine Chance, ganz offen mit der zuständigen Personalabteilung über die Problematik zu reden? Also sowas wie „Aus x-Gründen plane ich langfristig diese Bude zu verlassen. Ich möchte jedoch meinen Ausstieg für uns beide möglichst reibungslos gestalten, und könnte mir vorstellen/würde bitten…“ Das aber setzt aber natürlich sowohl eine beidseitige Kompromissbereitschaft wie auch eine gute Vertrauensbasis voraus. Plus natürlich das Verständnis eines potentiell nachfolgenden Arbeitgebers :wink:

*wink*

Petzi

Hallo,

Person x möchte im Januar kündigen

Zu welchem Enddatum?

Meines Erachtens nach hat Person x gar keine Chance zu
kündigen.

Wieso? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Von den 23 Tagen Urlaub sind nur 8 schon „bezahlt“,
15 sind quasi unbezahlt und würden bei einem Gehalt von 2500 €
ca. 1400 € kosten ?!

Keine Ahnung, was es kostet, aber da muss man halt abwägen, was man will.

Hinzu kommt, dass Person x eventuell das
Weihnachtsgeld zurückzahlen müßte (1250 €).

Siehe Petzi (man sollte dazu in der Regelung nachsehen, die als Basis fürs Weihnachtsgeld dient)

Wie wird in solchen Fällen gehandelt?

Derjenige wird sich selbst entscheiden müssen, was er will.

Gibt es irgendwelche
anderen Lösungen?

Bis jetzt weiß ich keine.

MfG

Hallo Anna,

unsere Person möchte also im Januar mit 3 Monaten
Kündigungsfrist kündigen. Also zum 30.4 - zumindest sofern es
echte „3 Monate“ und nicht etwa „3 Monate zum Quartalsende“
sind. Das sollte die Person unbedingt nochmal im Vertrag
nachgucken :wink:

Genauso steht meistens im Vertrag was zum Weihnachtsgeld drin
„Verlässt der Arbeitnehmer die Bude vor dem Datum oftmals
Ende März
ist das Weihnachtsgeld [anteilig]
zurückzuzahlen“. Sollte die Person also auch mal nachgucken.

Wegen der Urlaubstage: Wenn der oben bestimmte
Kündigungstermin richtig ist, dann stehen der Person
30(Tage Urlaub)/12(Monate im Jahr)*4(Monate im Unternehmen)=10
Urlaubstage zu. Das heisst, der im Januar schon konsumierte
Urlaub ist kein Thema :wink: Es geht nur um die geplanten 15 Tage
im März. Hier ist sicherlich wichtig zu wissen, ob die schon
beantragt/genehmigt wurden? Wie das jedoch rechtlich aussieht
weiss ich nicht *zuBJschiel*

Hi Petzi,
jetzt korrigier mal deinen Blick wieder… *lach* Warum schielst du denn zu mir rüber ? *wieher*

Habe mich eben wirklich gewzungen diesen Artikel noch einmal zu lesen und war egspannt, was andere als Vorschlag hatten.

Habe nämlich heute Mittag genau die gleichen Begründungen wie du jetzt geschrieben. Als icvh dann fertig war, wurde mir der „Fall als abgeschlossen“ gemeldet. Alle Arbeit mir Suchen von §§§ umsonst gewesen, weil ich nicht mehr senden durfte (war eben hierhuin versdchioben worden)

OK. Ich bin nur gelernter Kaufmann, der aber auch einige Jahre eine Rechtsabteilung geleitet hat… bin aberkein „Rechtsgelehrter“.l

Ich GLAUBE (lieber absichern) das der AG auf Grund, dass der AN die irma vorzeitig verlassen wird, eine erteilte Genehmigung zurückziehen kann. Es ist ihm ja nicht zuzummuten, dass er Urlaub verrschenkt.
Der Anspruich ist ja nur auf die 10 Tage.
Auch ich hatte „unbezahlten Urlaub“ empfohlen. Das uist aber gesetzlich nur erlaubt, wenn dafür kein Erholungsurlaub genommen werden kann (habe selbst mal sowas unterschrieben dürfen)
Der AN muss selbst einen nachvollziehbaren Grund angeben, weshal er gerade dann Ulraub nehmen muss.,. auch wenn er keinen Urlaubsanmspruch hat. Nur dann, verstößt der AG nicht gegendas Gesetz.

Es könnte aber sein, dass der AN einen Verqwandten hat, der wegen einess schweren unfalls einige Wocvhen zu haus gepflegt werdn muss.
Mein Gott. Unfälle passieren so oft… und die schmeißen einen ja schon nach 6 Tagen wieder aus der Klinik raus. Da liegt man dann zu hause und kann sich nicht mals bröthen holen. Dann braucht man doch Verwandte und Bekannte die einen pflegen.

Reguläre Kündigung (um vorher auf Urlaub auch Anspruch zu haben) wäre erst zu Ende Septzember möglich. Erst dann sind 27,5 Urlaubstage vorhanden.

Kommt nur darauf an:
Will ich eine Chance nutzen, die ich im September nicht mehr habe? Dann nehme ich auch unbezahlten Urlaub, trete mit Rücktrittskosten vom Reisevertrag zurück oder zahle Urlaubsgeld zurück.

Will ich aber nur wechseln, weil es mir reicht"… dann machen die paar Monate den Kohl auch nich mehr fett (Umgangssprachlich. Hat nichts mit Politikern zu tun)

Bei einer Chancennutung, würde ich mit einem gutmütigen Chef sprechen und um Hilfe bitten. Helfen tut jeder gerne. Also hohe chancen für Urlaub.
Ein guter Abschied ist auch später noch eine Möglichkeit, im otfall wieder in der gleichen Firma anzufangen.

Bei großen Firman mit persönlich nur vom Sehen her bekannten Personalern, muss man dagegen mit eindeutigem „Nein“ rechnen. Hilfe wird dort wohl kaum zu finden sein.

>> demonstratives Schielen zu Petzi

Hallo,

Also zum 30.4 - zumindest sofern es
echte „3 Monate“ und nicht etwa „3 Monate zum Quartalsende“
sind.

Wenn es nur 3 Monate sind, kann sie auch zu nem Datum irgendwann kündigen, da ja von „zum Monatsende“ (bis jetzt) auch nichts geschrieben wurde. Da sollte X wirklich schauen, was im Vertrag steht. Denn wenn sie/er nur schreiben würde " … kündige ich fristgerecht …" ohne ein Enddatum zu erwähnen, ist X vielleicht schneller draußen als ihr/ihm lieb ist.

MfG

Hi Xolophos,

Wenn es nur 3 Monate sind, kann sie auch zu nem Datum
irgendwann kündigen,

das ist natürlich richtig, danke für den Hinweis!

Aber dabei fällt mir eine Zusatzfrage ein. Angenommen bei Person y stünde im Vertrag „Kündigungsfrist 3 Monate“ (also ohne „zum Monatsende“), Person y häbe das aber nicht richtig gelesen und ergänzte fälschlicherweise „zum Monatsende“ (so wie ich in meinem Posting).
Nun köndige sie am 15. Januar „fristgerecht zum 30.4“. Das ist ja falsch, denn „fristgerecht“ wäre der 15.4. Was passiert dann mit der Kündigung? Gilt das „fristgerecht“ (also zum 15.4) oder das „zum 30.4“ (was ja falsch ist)? Oder nichts davon? Also nur im Streitfall, nicht wenn sich die beiden Parteien gütlich einigen.

Wäre es dann generell klug im Kündigungsschreiben nix von wegen „fristgerecht“ zu schreiben sondern das konkrete (und korrekte, natürlich) Enddatum anzugeben?

*wink*

Petzi

Mahlzeit!

Auch ich hatte „unbezahlten Urlaub“ empfohlen. Das uist aber
gesetzlich nur erlaubt, wenn dafür kein Erholungsurlaub
genommen werden kann (habe selbst mal sowas unterschrieben
dürfen)
Der AN muss selbst einen nachvollziehbaren Grund angeben,
weshal er gerade dann Ulraub nehmen muss.,. auch wenn er
keinen Urlaubsanmspruch hat. Nur dann, verstößt der AG nicht
gegendas Gesetz.

Wo steht das?

Reguläre Kündigung (um vorher auf Urlaub auch Anspruch zu
haben) wäre erst zu Ende Septzember möglich. Erst dann sind
27,5 Urlaubstage vorhanden.

Nein, siehe BUrlG besonders §5. Ein Teilanspruch besteht nur wenn der
AN in der ersten Hälfte des Jahres ausscheidet (ist zwar hier der
Fall aber September stimmt nicht).

Kommt nur darauf an:
Will ich eine Chance nutzen, die ich im September nicht mehr
habe? Dann nehme ich auch unbezahlten Urlaub, trete mit
Rücktrittskosten vom Reisevertrag zurück oder zahle
Urlaubsgeld zurück.

Urlaubsgeld muß niemals zurückgezahlt werden $5 Abs.3 BUrlG.

Gruß
Stefan

Hi Petzi,

fristgerecht heißt doch nicht ich muß auch genau am Letzten
dieser Frist kündigen.

Nun köndige sie am 15. Januar „fristgerecht zum 30.4“. Das ist
ja falsch,

Nein das ist nicht falsch, man hat mit mindestens drei Monaten
Frist gekündigt. Der AN muß doch seine Kündigung nicht am letzt
möglichen Tag abgeben.

Gruß
Stefan

2 Kleinigkeiten
Hi!

Urlaubsgeld muß niemals zurückgezahlt werden $5 Abs.3 BUrlG.

  1. Du verwechselst gerade Urlaubs geld mit Urlaubs entgelt.
    Von Urlaubs geld steht nix im BUrlG.

  2. Halte ich es nicht für unmöglich, dass Urlaubsentgelt für Tage, die den gesetzlichen Anspruch übersteigen durchaus zurückgefordert werden können, wenn das vereinbart ist. Dazu habe ich bislang aber nichts gefunden (habe aber auch nicht ernsthaft gesucht - momentan habe ich kein Internet zu Hause).

LG
Guido, der BigJohns Posting zu wirr fand, um darauf zu antworten

Mahlzeit!

Der AN muss selbst einen nachvollziehbaren Grund angeben,
weshal er gerade dann Ulraub nehmen muss.,. auch wenn er
keinen Urlaubsanmspruch hat. Nur dann, verstößt der AG nicht
gegendas Gesetz.

Wo steht das?

Auf dem Formular, das du dann extra unterschrieben musst. Dort stehen auch die entsprchenden Paragrafen.
Habe ich erst einmal machen MÜSSEN… und da habe ich kein Gesetzbuch zur Hand gehabt.

Reguläre Kündigung (um vorher auf Urlaub auch Anspruch zu
haben) wäre erst zu Ende Septzember möglich. Erst dann sind
27,5 Urlaubstage vorhanden.

Nein, siehe BUrlG besonders §5. Ein Teilanspruch besteht nur
wenn der
AN in der ersten Hälfte des Jahres ausscheidet (ist zwar hier
der
Fall aber September stimmt nicht).

Ich setze § 5.1.a dagegen:

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

Ich sprach ja nicht vom allegemeinen, sondern im speziellen vom Urlaubsanspruch gegenüber genau diesem AG.

Urlaubsgeld muß niemals zurückgezahlt werden $5 Abs.3 BUrlG.

Sorry war mir ein Schreibfehler unterlaufen, hatte nen Dreher mit Weihnachtseld/Urlaubsanspruch etc… Also kein weiterer Gegenkommentar meinerseits *g*

Gruß
BJ

Gruß
Stefan

Hi BigJohn,

jetzt korrigier mal deinen Blick wieder… *lach*

*optischeAchserauskram*
*damitmächtigandieDeckestoss*
*diegrosseZangesuch*
*optischeAchsewiedergeradebieg*
*Blickdranausrichte*
Besser jetzt? *ganzgeradeguck*

Es könnte aber sein, dass der AN einen Verqwandten hat, der
wegen einess schweren unfalls einige Wocvhen zu haus gepflegt
werdn muss.

Tststs :wink:

>> demonstratives Schielen zu Petzi

Fristgemäß = nicht AUSSERhalb der Frist
Hi Petzi!

Die Frist ist immer als „spätestens am“ zu betrachten.

Ich kann auch am 18. Januar 2007 meine Kündigung zum 31.12.2007 fristgemäß (denn die Frist halte ich ein) kündigen.

Ich sollte dann halt nur das Datum auch erwähnen :wink:

LG
Guido

Hi!

Auf dem Formular, das du dann extra unterschrieben musst. Dort
stehen auch die entsprchenden Paragrafen.
Habe ich erst einmal machen MÜSSEN… und da habe ich kein
Gesetzbuch zur Hand gehabt.

Es ist mir schleierhaft, was Du damit meinst!
Wenn der AG dem AN unbezahlten Urlaub genehmigt, dann kann der AN diesen auch nehmen - ganz ohne irgendwelche gesetzlichen Sperren!

Ich setze § 5.1.a dagegen:

Ließ Dir mal die FAQ:2004 durch…

Sorry war mir ein Schreibfehler unterlaufen, hatte nen Dreher
mit Weihnachtseld/Urlaubsanspruch etc… Also kein weiterer
Gegenkommentar meinerseits *g*

Dabei hätte das durchaus stimmen können :wink:

LG
Guido

Hallo Guido!

Urlaubsgeld muß niemals zurückgezahlt werden $5 Abs.3 BUrlG.

  1. Du verwechselst gerade Urlaubs geld mit
    Urlaubs entgelt.
    Von Urlaubs geld steht nix im BUrlG.

Ja, hast Recht.

  1. Halte ich es nicht für unmöglich, dass Urlaubsentgelt für
    Tage, die den gesetzlichen Anspruch übersteigen durchaus
    zurückgefordert werden können, wenn das vereinbart ist. Dazu
    habe ich bislang aber nichts gefunden (habe aber auch nicht
    ernsthaft gesucht - momentan habe ich kein Internet zu Hause).

Das hieße du könntest jemanden schlechter stellen wie es im Gesetz
geregelt ist, sowas hab ich noch nie gehört.

Gruß
Stefan

Hi!

Das hieße du könntest jemanden schlechter stellen wie es im
Gesetz
geregelt ist, sowas hab ich noch nie gehört.

Nein!

Das hieße, dass - ach Blödsinn, ein Beispiel:

Man bekommt statt der gesetzlichen 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) arbeitsvertragliche 30 Arbeitstage Urlaub.

Alles, was bis zur gesetzlichen Grenze anliegt, ist gesetzlich geregelt.

Für die 10 Tage Mehranspruch kann man aber eben andere Dinge vereinbaren.

LG
Guido

OK! Danke! (owT)
(owT) = ohne weiteren Text

Sorry - offtopic
Hi!

Sorry - ich hatte Deine Antwort nicht gesehen!

Kommt davon, wenn man seine Beiträge nicht abschickt…

LG
Guido

Abend!

Wo steht das?

Auf dem Formular, das du dann extra unterschrieben musst. Dort
stehen auch die entsprchenden Paragrafen.
Habe ich erst einmal machen MÜSSEN… und da habe ich kein
Gesetzbuch zur Hand gehabt.

Dann schnapp dir eins und laß mal hören!

Gruß
Stefan

Danke Guido und Stefan
…das macht natürlich Sinn :smile:

*wink*

Petzi