Hallo,
Ich habe da mal eine Frage zur Kündigungsfrist.
Für AN und AG gilt ein Tarifvertrag in dem folgendes steht:
Kündigung nach der Probezeit
Vom siebten Monat des Beschäftigungsverhältnisses an gelten beiderseits die gesetzlichen
Kündigungsfristen, d.h. das :Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15.
oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Beiderseitigen
Kündigungsfristen verlängern sich, wenn das Arbeitsverhältnis
- zwei Jahre bestanden hat,
auf einen Monat zum Ende eines Kalendermonats- fünf Jahre bestanden hat,
auf zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats- …
Soweit sogut. Aber nach der Auflistung folgt dieser Satz:
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des
25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Heißt das jetzt, dass für alle AN, die noch nicht ihren 26. Geburtstag gefeiert haben, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats gilt ???
Tut mir leid, aber ich finde diesen Satz nicht eindeutig und weiß nicht ob ich ihn richtig verstehe.
Daher hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann.
Vielen Dank schonmal im Voraus,
Karina
