Hallo zusammen,
besteht rechtlich eigentlich irgendein Unterschied zwischen „einem Monat“ Kündigungsfrist und „vier Wochen“ Kündigungsfrist?
Danke für eine Antwort,
Luzie
Hallo zusammen,
besteht rechtlich eigentlich irgendein Unterschied zwischen „einem Monat“ Kündigungsfrist und „vier Wochen“ Kündigungsfrist?
Danke für eine Antwort,
Luzie
Natürlich
Hi!
Natürlich!
Die meisten Monate (eigentlich ALLE bis auf den Februar außerhalb eines Schaltjahres) dauern länger als 4 Wochen!
LG
Guido
Tach!
Die meisten Monate (eigentlich ALLE bis auf den Februar
außerhalb eines Schaltjahres) dauern länger als 4 Wochen!
Jo. So weit war ich dann ja auch schon… Angenommen, die Kündigung würde am 15. eines Monats ausgesprochen bei einer Kündigungsfrist von einem Monat. Wann wäre denn dann der letzte „offizielle“ Arbeitstag? Am 14. des Folgemonats?
Neugierige Grüsse,
Luzie
Komisch
…dass jetzt schon Fragen besternt werden…
Hi!
Jo. So weit war ich dann ja auch schon… Angenommen, die
Kündigung würde am 15. eines Monats ausgesprochen bei einer
Kündigungsfrist von einem Monat. Wann wäre denn dann der
letzte „offizielle“ Arbeitstag? Am 14. des Folgemonats?
Schon mal in die FAQ:1990 geschaut?
Woher soll ich denn jetzt wissen, welchen Monat Du meinst?
Du nimmst den Tag des Kündigungsempfangs, rechnest 28 Tage drauf und hast den letzten Arbeitstag - sofern da wirklich nur 4 Wochen steht und nicht „zum 15. oder Monatsende“ UND das auch noch WIRKSAM vereinbart ist…
LG
Guido
bei einer
Kündigungsfrist von einem Monat. Wann wäre denn dann der
letzte „offizielle“ Arbeitstag? Am 14. des Folgemonats?
Du nimmst den Tag des Kündigungsempfangs, rechnest 28 Tage
drauf und hast den letzten Arbeitstag - sofern da wirklich nur
4 Wochen steht und nicht „zum 15. oder Monatsende“ UND das
auch noch WIRKSAM vereinbart ist…
Hallo Guido, da steht aber [Zitat der TE] „Kündigungsfrist von einem Monat“ und nicht 4 Wochen.
Mal abwarten, was da nun tatsächlich steht. So genau wissen wirs ja noch nicht. 
Grüßle
Hi Luzie!
Hm da würde ich eher vom 15. des Folgemonats ausgehen; sonst würdest ja gar 1 Tag unterschlagen 
mfg PN
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry - verlesen
Hi!
Jo. So weit war ich dann ja auch schon… Angenommen, die
Kündigung würde am 15. eines Monats ausgesprochen bei einer
Kündigungsfrist von einem Monat. Wann wäre denn dann der
letzte „offizielle“ Arbeitstag? Am 14. des Folgemonats?
Nein, der 15.
LG
Guido