Knut arbeitet in Österreich. Weil Knut sich nicht mehr in seinem Beruf (technischer Angestellter im Bereich Elektrotechnik) wohl fühlt, möchte er kündigen. Nun stellt er sich die Frage betreffend des Kündigungstermines. In seinem Dienstzettel ist verankert, dass das unbefristete Dienstverhältnis nach Maßgabe des Antgestelltengesetzes und des KV (Angestellte des Gewerbes) gekündigt werden kann. Bis dato hat er gehört, dass die Kündigungsfrist einen Monat dauert, nach einer Recherge im Internet ist Knut auf den Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewebe (Elektro) gestoßen und hat zu seinem Entsetzen etwas von drei Monaten gelesen.
Hat Knut den Termin nun übersehen, weil er vor hatte mit 30.9. die Firma zu verlassen und somit am 31.8. zu kündigen?
Muss Knut nun eine einvernehmliche Kündigung anstreben, um sein Vorhaben durchsetzen zu können?