Kündigungsfrist

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu den gesetzlichen Kündigungsfristen (4 Wochen zum Monatsende bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren).

Ein AN hätte Mitte Oktober eine Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren.
Aufgrund betrieblicher Ereignisse wird er am 1. Oktober die fristgerechte Kündigung erhalten.
Welcher Arbeitstag wäre dann der letzte:

  • der 30. Nov (der Beginn des dritten Arbeitsjahres fällt ja in die Kündigungsfrist)
  • oder der 15. Nov (die Kündigungsfrist wird nicht mit auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet)
  • oder der evt. der 31. Okt?

Gruß dgu

Frage und Hinweis

ich hätte mal eine Frage zu den gesetzlichen Kündigungsfristen
(4 Wochen zum Monatsende bei einer
Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren).

Frage: Wessen Kündigungsfrist? Des AG gegenüber dem AN, hier zählt die Betreibshörigkeit mit. Des AN gegenüber dem AG, hier gilt eine fixe Frist, die jedoch per Vertrag anders geregelt sein kann.

Hier die gesetzliche Regelung nach § 622: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß

Stefan

Hallo,

(4 Wochen zum Monatsende bei einer
Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren).

Dann wäre die Kündigungsfrist " einen Monat zum Ende eines Kalendermonats" und nicht vier Wochen.

Ein AN hätte Mitte Oktober eine Betriebszugehörigkeit von 2
Jahren.

Anfang Oktober hat er aber noch nicht die 2 Jahre um.

  • oder der evt. der 31. Okt?

… wäre dann der Beendigungstermin, da ja noch „vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ gilt.

MfG

Hallo,

Dann wäre die Kündigungsfrist " einen Monat zum Ende
eines Kalendermonats" und nicht vier Wochen.

Da habe ich aber folgende Angaben im Netz gefunden: Bei einer Betriebszugehörigkeit unter zwei Jahren steht 4 Wochen zum 15. oder Monatsende als Frist.
Bei einer Zugehörigkeit von zwei Jahren steht dann ein Monat zum Monatsende als Frist.

Daraus ergibt sich dann die Frage, ob die Kündigungszeit als Betriebszugehörigkeit gerechnet wird, normalerweise gehört man ja in dieser Zeit noch zum Unternehmen.

Ein AN hätte Mitte Oktober eine Betriebszugehörigkeit von 2
Jahren.

Anfang Oktober hat er aber noch nicht die 2 Jahre um.

Gruß dgu

Hi!

Daraus ergibt sich dann die Frage, ob die Kündigungszeit als
Betriebszugehörigkeit gerechnet wird, normalerweise gehört man
ja in dieser Zeit noch zum Unternehmen.

Es ist der Tag maßgeblich, an dem die Kündigung zugestellt wird. Fällt er in die zwei Jahre, zählt die kürzere Frist - sonst die längere.

LG
Guido