Nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist meiner Information nach auf 2 Monate.
Muss sich auch der Arbeitnehmer an diese 2 Monate halten, wenn er kündigt oder kann er sich auf die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist von 30 Tagen berufen?
Welche andere Möglichkeit würde bestehen, evtl. ohne Einhaltung dieser Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis zu beenden?
Diese Fragen stehen vor dem Hintergrund, daß der Arbeitnehmer in 30 Tagen eine neue Stelle antreten könnte, welche in 2 Monaten vergeben wäre.
Vielen Dank im voraus,
das Kruemelchen