Hallo, kann mir jemand folgendes erklären. Mir stellt sich die Frage zu welchem Termin darf ein AN der noch in der Probezeit ist und im Moment noch 2 wöchige Kündigungsfrist hat sein Arbeitsverhältnis abschließen? Also wenn AN bspw. morgen am Montag den 19. Nov dem AG eine schriftliche Kündigung auf den Tisch legt, zu welchem Termin würde er dann ein neues Arbeitsverhältnis bei einem andern AG eingehen dürfen? Speilen da auch Uhrzeiten eine Rolle zu welchem genauen Zetpunkt der AG die Kündigung erhält?
Vielen Dank, Gruß Micha
hallo,
meines wissens nach spielt das keine rolle. der dern an noch in der probezeit ist, kann er jederzeit ohne angaben von gründen fristlos kündigen… nach der probezeit siehts schon etwas schwieriger aus…das kannst im netz aber auch nochmal nachlesen…
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hab im netz leider nix richtig dazu gefunden. also so einfach kanns doch net sein. wozu sollte denn dann was von 2 wochen im vertrag stehen?
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hallo Phönix,
wenn du selber schon aufs Netz verweist, les’ doch bitte selber nach, bevor Du hier gefährlich falsche Antworten („fristlos“) gibst.
Ich weiss ja nicht, was Micha gesucht hat, aber mit dem Stichwort „Probezeit“ spuckt Tante Google als siebtem Treffer z. B. das hier aus:
http://www.juraforum.de/lexikon/Probezeit
Ob tatsächlich zu jedem beliebigen Termin gekündigt werden kann, kommt auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an bzw. ob ein TV Anwendung findet.
&Tschüß
Wolfgang
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Hallo,
Also wenn AN bspw. morgen am
Montag den 19. Nov dem AG eine schriftliche Kündigung auf den
Tisch legt, zu welchem Termin würde er dann ein neues
Arbeitsverhältnis bei einem andern AG eingehen dürfen?
Du meinst, ab wann er frühestens einem anderen AG zur Verfügung stünde? Ab 04.12.
Speilen
da auch Uhrzeiten eine Rolle zu welchem genauen Zetpunkt der
AG die Kündigung erhält?
Nun ja, wenn man die Kündigung am Montag abend um z.B. 23 Uhr abgibt, wo keiner mehr in der Firma ist, spielt das schon ne Rolle, denn dann erhält der AG sie erst „offiziel“ am nächsten Tag und dann beginnt die Kündigungsfrist 1 Tag später.
MfG
MOD: Eine Bitte
Hallo!
Wenn Du schon keine Ahnung hast, dann sei so lieb, diese nicht als Wahrheit in einem Rechtsbrett zu propagieren!
An Deiner Antwort stimmt nämlich genau eine Sache: NICHTS!
LG
Guido
Vielen Dank!
danke leute, habt mir sehr geholfen. also kündigung halt rechtzeitig abgeben so dass der AG sie noch lesen kann. und dann diesen tag + 2 wochen, ab dann kann man bei nem neuen AG arbeiten.
super, weiter so!
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