Sehr geehrte Experten
Mal eine hypothetische frage
Schilderung:
Mieter A mietet eine Wohnung seit dem September 2000, also vor
dem 01.09.2001 (neues Mietrecht).
Am 28.Dezember hat Mieter A mit dem Vermieter persönlich gesprochen
und ihm mitgeteilt, dass er ausziehen wird. Am
29.Dezember hat Mieter A die Kündigung per Übergabe- Einschreiben losgeschickt.
Gekündigt hat Mieter A den Mietsvertrag zum 31.03.2008.
Nun das Problem:
Der Vermieter hat Mieter A gestern angerufen und gesagt, dass er das
Einschreiben erst am 02.01.2008 erhalten hat und Mieter A somit nicht
rechtzeitig gekündigt habe und den April voll bezahlen muss.
Doch laut
§573 c des BGB Absatz 1 :
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats
zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
hat der Mieter doch das Einschreiben rechtzeitig übergeben…?
Meine Fragen:
-
Hat Mieter A nur 3 Monate Kündigungsfrist, auch wenn ich einen alten
Mietsvertrag (vor dem 01.09.2001) besitzt?
-
Ist das Einschreiben rechtzeitig bei dem Vermieter eingegangen
und kann Mieter A zum 31.03.2008 die Wohnung verlassen?
Ich hoffe es kann mir jemand bei diesem hypothetische Problem weiterhelfen und ich
bedanke mich schon mal im voraus bei ihnen.
Hallo
Sehr geehrte Experten
Mal eine hypothetische frage
Schilderung:
Mieter A mietet eine Wohnung seit dem September 2000, also vor
dem 01.09.2001 (neues Mietrecht).
Am 28.Dezember hat Mieter A mit dem Vermieter persönlich
gesprochen
und ihm mitgeteilt, dass er ausziehen wird. Am
29.Dezember hat Mieter A die Kündigung per Übergabe-
Einschreiben losgeschickt.
Gekündigt hat Mieter A den Mietsvertrag zum 31.03.2008.
Nun das Problem:
Der Vermieter hat Mieter A gestern angerufen und gesagt, dass
er das
Einschreiben erst am 02.01.2008 erhalten hat und Mieter A
somit nicht
rechtzeitig gekündigt habe und den April voll bezahlen muss.
Doch laut
§573 c des BGB Absatz 1 :
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines
Kalendermonats
zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
hat der Mieter doch das Einschreiben rechtzeitig übergeben…?
Meine Fragen:
- Hat Mieter A nur 3 Monate Kündigungsfrist, auch wenn ich
einen alten
Mietsvertrag (vor dem 01.09.2001) besitzt?
hat er, das wurde angeglichen
- Ist das Einschreiben rechtzeitig bei dem Vermieter
eingegangen
und kann Mieter A zum 31.03.2008 die Wohnung verlassen?
Ist sie, VM geht auf Dummenfang 
Ich hoffe es kann mir jemand bei diesem hypothetische Problem
weiterhelfen und ich
bedanke mich schon mal im voraus bei ihnen.
LG
Der Kater
Nur zur moralischen Unterstützung, Stephan:
Ja!
(Kraul den Kater dafür!)
Gruß!
Horst
Vielen dank für die schnelle antwort.
*den-kater-ganz-lieb-kraulen*