Das Thems ist bestimmt schon offt hier aufgetaucht,aber ich habe jetzt schon viel gesucht im großen Netz und bin leider nicht fündig geworden,wie das mit den Kündigungsfristen bei 630DM-Jobs ist!
Ich möchte nämlich möglichst bald meinen so genannten Aushilfsjob kündigen, muß dazu aber wissem,wie das mit den fristen so läuft!;o)
ein 630,- DM oder 325,- € Job hat die gleichen arbeitrechtlichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Job auch. Vorrausgesetzt es ist für dich kein Tarifvertrag gültig, der bei Kündigung des Arbeitnehmers die Kündigungsfrist verkürzt, gelten die Kündigungsfristen des § 622 BGB:
§ 622 [Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses] (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.