Kündigungsfrist

Fiktiver Fall: Mietvertrag für ein Jahr, mit folgender Textpassage: „Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraums vom einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig“.

Und nun trennen sich die Ansichten: die eine Partei sagt, man kann zum Ende des einen Jahres (12 Monate) kündigen und die andere sagt, man kann erst nach dem 12. Monat kündigen , also nach 15 Monaten aus der Wohnung raus.

Ich bitte um Eure Meinungen!

Moin,
da es von der Kündigung bis zum Vertragsende im Normalfall für den Mieter 3 Monate dauert und die Kündigung, so steht es im Vertrag, frühstens nach 12 Monaten zulässig ist, endet der Vertrag 3 Monate später, also frühstens nach 15 Monaten.

vnA

Dankeschön, ja, so steht es im Vertrag. Nur die eine Partei vertritt die Meinung, es sei rechtlich nicht zulässig, einen Jahresvertrag nochmal zusätzlich durch die Kündigungsfrist um drei Monate zu verlängern. Somit wäre dieser Passus ungültig. Wie siehst du das?

Moin,
Zeitverträge sind sehr problematisch. Sie sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig und dann im Detail zu begründen. In einem Zeitvertrag steht nichts über Kündigungsausschlussfristen.
Was hier in diesem fiktiven Fall möglicherweise vorliegt ist ein zulässiger Kündigungsausschluss. Da greift die in Deutschland herrschende Vertragsfreiheit, heißt: Ich kann vertraglich vereinbahren was ich will, wenn es nicht explizit verboten ist.
Ich wüsste nicht was gegen die genannte Formulierung sprechen würde.

vnA (ianal)