Kündigungsfrist

Guten Tag,
hab ne Frage zur Kündigungsfrist. Im BGB steht im §622:
„Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden, als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.“
Wenn man seit 9 Jahren in einer Firma arbeitet, muss man dann die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, oder gilt die im Arbeitsvertrag genannte Frist von 8 Wochen zum Monatsende? Danke für eure Antworten.
Gruß

Guten Tag,
hab ne Frage zur Kündigungsfrist. Im BGB steht im §622:
„Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden, als
für die Kündigung durch den Arbeitgeber.“
Wenn man seit 9 Jahren in einer Firma arbeitet, muss man dann
die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, oder gilt die im
Arbeitsvertrag genannte Frist von 8 Wochen zum Monatsende?
Danke für eure Antworten.

Bei Kündigung durch den AN müßte 8 Wochen zum Monatsende gelten, §622 (2) regelt ja nur die Frist bei Kündigung durch AG.

§622 (6) trifft doch gar nicht zu. Im AV ist für beide Seiten 8 Wochen zum Monatsende vereinbart, für den AG wird die Frist durch §622 (2) entspr. verlängert. Der AN hat doch jetzt sogar eine kürzere Kündigungsfrist.

Grüße

Holygrail

Gruß