Guten Tag,
Wenn in einem Mietvertrag eine Kündigungsfrist steht die länger ist als die die im Mietrecht steht, ist doch die Kündigungsfrist im Mietrecht gültig oder?
Danke schonmal für eure hilfe.
MFG Basti
Guten Tag,
Wenn in einem Mietvertrag eine Kündigungsfrist steht die länger ist als die die im Mietrecht steht, ist doch die Kündigungsfrist im Mietrecht gültig oder?
Danke schonmal für eure hilfe.
MFG Basti
Hi,
das kommt darauf an: für den VM, für den Mieter? In ganz wenigen Fällen greift sogar noch eine Individualvereinbarung, wenn diese z.b. auf Wunsch des Mieters eingefügt wurde.
Generell aber: Ja, für den Mieter gelten heutzutage immer 3 Monate.
Gruß
Nita
Es geht um den Mieter.
Aber warum steht im Gestz das man früher kündigen kann wenn es dann garnicht anwendbar ist?
Gruß Basti
Hallo,
bei Wohnraum kann die Kündigungsfrist zu Lasten des Mieters nicht abgekürzt werden.
Sprich: Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die beträgt für den Mieter 3 Monate, wie bereits richtig gesagt.
Freundliche Grüße
Heidi Schnurr
Aber laut § 549 Abs.2 Nr. 2 Mietrecht ist die kündigungsfrist bei wohnraum zu untermiete die kündigungsfrist zum ende des monats wenn man in den ersten 15 tagen kündigt.
Zählt sowas nicht?
Hihi,
Hi,
das kommt darauf an: für den VM, für den Mieter? In ganz
wenigen Fällen greift sogar noch eine Individualvereinbarung,
wenn diese z.b. auf Wunsch des Mieters eingefügt wurde.
Wie wäre es mit der FAQ:1261
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?G…
Dies wird von mir schon zum 2. oder 3. Mal gepostet, es muß doch endlich mal ankommen…zumal diese Frage eine FAQ im klassischen Sinne ist.
*Kopfschüttel*
Generell aber: Ja, für den Mieter gelten heutzutage immer 3
Monate.
na ja…ehe nicht
vlg MC
Hi,
hab doch gar nix Gegenteiliges gesagt, bloß gefragt, was der Hintergrund für die Frage ist. Der VM hat doch noch andere Kündigungsfristen nach 5 etc. Jahren, oder?
Und diese - sehr seltene - greifende Sonderregelung auf Mieterwunsch steht auf der Seite des Deutschen Mieterbundes e.V.
Diese hatte ich bisher immer als vertrauenswürdige Quelle angesehen. Werde dieses Vertrauen natürlich jetzt umgehend auf dich übertragen, McLeo. 
Gruß
Nita