Kündigungsfrist 1 Monat - Sonderfall Februar?

Hallo,

Ich hab zwar schon den ein oder anderen Beitrag dazu gelesen, fand die Antworten für diesen Fall aber meist nicht wirklich eindeutig…

Wenn man eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats hat, bedeutet das dann, dass die Kündigung gültig ist, egal an welchem Tag des Vormonats sie eingereicht wurde?
Im speziellen meine ich da eine Kündigung zu Ende Februar.
Reicht hier einreichen am 31.01, oder ist 1 Monat als 30 Tage definiert, so dass man sie bereits am 28.01 einreichen muss?

Die Angabe 1 Monat ist meiner Meinung nach irgendwie ungenau, da die Länge ja irgendwo auch variabel ist…zwischen 28 und 31 Tagen…

Hi!

Wenn man eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines
Kalendermonats hat, bedeutet das dann, dass die Kündigung
gültig ist, egal an welchem Tag des Vormonats sie eingereicht
wurde?

Ja.

Im speziellen meine ich da eine Kündigung zu Ende Februar.
Reicht hier einreichen am 31.01, oder ist 1 Monat als 30 Tage
definiert, so dass man sie bereits am 28.01 einreichen muss?

Ein Monat ist ein Monat und hat mit Tagen recht wenig zu tun, wenn es um die Fristberechnung geht.

Die Kündigung muss zugestellt sein, und bis zum letzten Tag der Beschäftigung muss mindestens ein Monat (hier halt der Februar) vergehen. :smile:

VG
Guido