Kündigungsfrist 14 Tage vereinbaren

Hallo,
ist es möglich, für ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis eine gegenseitige Kündigungsfrist von 14 Tagen zu vereinbaren (Gaststättengewerbe) ?
Oder gibt es gesetzliche Einschränkungen ?
(Kleinerer Betrieb, mit wenigen Angestellten, ca. 5 Festanstellungen, weiss es nicht so genau).
Danke und Grüße
BW

Hallo Bullwinkel,

gemeint ist außerhalb der Probezeit?

Kommt drauf an.

In Bayern nein, in NRW ja.

Grüße
EK

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Hallo Ekkehard,
erstmal Danke.

gemeint ist außerhalb der Probezeit?

Für ein neu zu beginnendes Arbeitsverhältnis, also mit und später nach Probezeit. Kann Probezeit auch vereinbart werden ? Wenn ja, in welchem Rahmen ?

In Bayern nein, in NRW ja.

Ja, es ist Bayern wieder mal. Welche Eigenheiten haben die denn wieder vorzuweisen ?
Grüße
BW

Hallo,

nach § 622 BGB führt die Vereinbarung einer Probezeit, die bis zu 6
Monaten dauern darf, zu einer 2-wöchigen Kündigungsfrist.

Im übrigen gelten in der Gastronomie in den Bundesländern auch
unterschiedliche Tarifverträge der Gewerkschaft NGG (teils sogar
allgemeinverbindlich, sie können aber auch individualvertraglich
einbezogen werden), die in manchen Bundesländern in den ersten 2
Jahren der Beschäftigung eine zweiwöchige Kündigungsfrist vorsehen.
Bayern gehört nicht dazu.

Grüße
EK

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Danke
für die Infos und
Grüße
BW