Kündigungsfrist 15 Jahren Betriebszugehörigkeit

Hallo,

nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erwäge ich einen Stellenwechsel. Meine Frage ist: Beträgt meine Kündigungsfrist trotzdem 4 Wochen oder ist diese dann länger??? Habe damals keinen Arbeitsvertrag unterzeichnet…

Mir wurde zugetragen, dass sich diese Frist evtl. verlängern könnte…

Wer weiß was???

Danke

Hallo

4 Wochen zum 15. der Monatsende, wenn nichts anderes wirksam vereinbart wurde oder ein TV Anwendung findet, der etwas anderes regelt.

Gruß,
LeoLo

Soweit ich weiß gehören wir jetzt dem christlichen Gewerkschaftsbund an…

Hallo

Dann müsste man in den entsprechenden Tarifvertrag schauen. Die dort aufgeführten Kündigungsfristen gelten aber auch nur dann, wenn der TV allgemeinverbindich ist (dürfte hier aber ausscheiden), AG im AG-Verband und AN in der Gewerkschaft ist oder wenn die Anwendung des TV auf das AV ausdrücklich vereinbart wurde.

Gruß,
LeoLo