ich stehe seit 01.08.2011 in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis auf 165 Euro- Basis.
Einen Arbeitsvertrag habe ich nicht unterschrieben und auch nie zu Gesicht bekommen.
Nun möchte ich kündigen, da ich mich auf Grund der betrieblichen Gegebenheiten und meiner gesundheitlichen Probleme nach etwas neuem umsehen möchte.
Wie verhält es sich in dem Fall wenn ich von 6 Monaten Probezeit ausgehe? Kann ich am 31.01. fristlos, mit 2 Wochen oder mit 4 Wochen Kündigungsfrist kündigen?
Oder kann ich generell, da ich keinen schriftlichen AV habe kündigen wann und wie ich will?
Ich habe in Sachen Kündigungsfrist etc. leider gar keine Ahnung und hoffe auf Hilfe!
hallo
kein Arbeitsvertrag - keine Kündigsfrist.
Würde aber trotzdem im gegenseitigen Einverstänis das Arbeitsverhältnis aufheben - denn du willst doch bestimmt ein Arbeitszeugnis, welches immer gut beim nächsten Arbeitgeber aussieht.
Nicht als Rechtliche Belehrung ansehen - da hier keine Rechtsauskunft möglich.
Gruß, wolle