hallo,
nehmen wir an ein mieter hat am 1.12 ein 2-jahres mietvertrag unterschriebn .
wann muss er diesen gesetzl. kündigen ?
reichen da die normalen 3 monate vorher ?
im mietvertrag steht nichts!
danke
gruß
nils
hallo,
nehmen wir an ein mieter hat am 1.12 ein 2-jahres mietvertrag unterschriebn .
wann muss er diesen gesetzl. kündigen ?
reichen da die normalen 3 monate vorher ?
im mietvertrag steht nichts!
danke
gruß
nils
hallo,
nehmen wir an ein mieter hat am 1.12 ein 2-jahres mietvertrag
unterschriebn .
wann muss er diesen gesetzl. kündigen ?
reichen da die normalen 3 monate vorher ?
Ja
Jakob
im mietvertrag steht nichts!
danke
gruß
nils
Hallo Nils,
nehmen wir an ein mieter hat am 1.12 ein 2-jahres mietvertrag
unterschriebn .
wann muss er diesen gesetzl. kündigen ?
das hängt davon ab, was im Vertrag steht.
reichen da die normalen 3 monate vorher ?
im mietvertrag steht nichts!
Steht da auch nicht zufällig, dass der Vertrag ohne Kündigung endet? Im übrigen hat Günter ja schon öfters mal über wirksame Befristungen und Verzicht auf frühere Kündigung geschrieben.
So lässt sich das auf jeden Fall kaum beantworten.
Gruß, Karin
hallo,
nehmen wir an ein mieter hat am 1.12 ein 2-jahres mietvertrag
unterschriebn .
wann muss er diesen gesetzl. kündigen ?
reichen da die normalen 3 monate vorher ?
im mietvertrag steht nichts!
Hallo,
hat der M sich bereit erklärt, dass er vor Ablauf von zwei Jahren nicht kündigen wird, dann kann er vorher nicht kündigen. Hierbei wäre es dann unerheblich, ob im Vertrag was steht oder nicht. Es wäre ein Beweisproblem.
Hat der M einen ganz normalen Vertrag auf zwei Jahre erhalten, ohne Begründung, warum der Vertrag nur auf zwei Jahre geht, dann ist der Vertrag nicht befristet sondern unbefristet und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
PS. Bitte eine kurze Antwort, warum es zur Befristung kam, denn ich habe meine Antwort auf die Möglichkeiten ausgedehnt, weil die Frage direkt nur zu beantworten ist, wenn man einen Zufallstreffer landet.
Grüsse Günter
Er fragt muss ich trotzdem 3 Monate vorher kündigen oder läuft der Vertrag einfach ohne Kündigung aus.
Richtige Antwort wurde gegeben: drei Monate vor Vertragende kündigen.
mfG
Jakob
hallo,
jep genau so wollte der mieter
das wissen . hab mich nich so toll ausgedrückt!
danke für eure hilfe
gruß
nils
Er fragt muss ich trotzdem 3 Monate vorher kündigen oder läuft
der Vertrag einfach ohne Kündigung aus.Richtige Antwort wurde gegeben: drei Monate vor Vertragende
kündigen.
mfG
Hallo Jakob,
für Dich ist die Frage klar. Für mich eben nicht.
Denn wenn jemand die Frage stellt ( das ist meine Einstellung zur Beratung im normalen Leben ) habe ich zuerst mal zu klären, ob der Vertrag überhaupt wirksam befristet ist. E kann ja sein, dass der Mieter wegen der zeitlichen Befristung irrtümlich meint, er müsse zum Ende der zwei Jahre ausziehen und fragt deshalb, obwohl er je nach Vertragstext auch über die Frist hinaus bleiben kann.
Daher stellt sich für mich zuerst mal die Frage, ob der Mieter möglicherweise überhaupt ausziehen will oder ob er die Frage nach der Kündigung in Unkenntnis seiner Rechte nachfragt.
Daher kommen wohl oft auch unterschiedliche Auffassung oder nachfragen, weil ich aus der Praxis nachfragen muss, wenn ich berate.
Im Gegensatz zu einer freiwilligen Auskunft hier, bin ich für falsche Auskünfte im beruflichen Bereich haftbar. Daher fahre ich hier im Brett diesselbe Linie wie in der Praxis. Keine Auskunft auf der Grundlage von möglichen richtigen Antworten. Wir sind uns wohl darüber einig, dass die Auslegung eines Mietvertrages von jemand, der ein Interesse hat, mit einem Urteil Rechte oder Pflichten zu begründen, noch lange nicht dem Inhalt und der tatsächlichen Rechtslage, die sich aus dem Mietvertrag ergibt, entsprechen muss.
Grüsse Günter