A und B wohnen in einer 4 Zimmerwohnung, von denen jeder 2 Zimmer selbständig eingerichtet hat. A ist Haupmieter, B hat einen Untermietvertrag mit A. A wollte die Kündigungfrist des Untermietvertrages von 1 auf 2 Monate erhöhen, B stimmte zu. Nun möchte B ausziehen. Im Untermietvertrag steht folgende Formulierung zur Kündigungsfrist.
doe Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum lf. Monatsanfang
Was bedeutet diese Formulierung genau? z.B. wenn am 03.08.2010 gekündigt wird?
Ist eine derartiges Formulierung rechtskräftig?
Hallo Tina,
eine solche Formulierung habe ich noch nie gehoert und sie macht auch keinen Sinn. Das wuerde ja bedeuten, dass rückwirkend zum Monatsanfang des laufenden Monats gekündigt werden kann.
Normalerweise muesste es heissen:„Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.“ Heisst,man kann zu Ende September kündigen, wobei die Kündigung bis zum 03.08. beim Vermieter(Untervermieter) sein muss.
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
Liebe Tina, entschuldigen Sie, dass ich erst heute antworte.
Ja eine derartige Formulierung ist rechtskräftig, sie bedeutet folgendes, dass Sie wenn wir mal ein Bsp. sagen würden, der 1 August würde auf einen Freitag fallen, der zweite August ist der Samstag wenn Sie da dies persönlich A die Kündigung am Samstag übergeben, dass die Kündigung des Untermietsvertrages auch rechtskräftig ist und ab dem beispielsweise 2. August sie bis zum 2. Oktober ausziehen können.
Laufender Monatsanfang bedeutet hierbei nur, dass die ersten 2 Werktage dazu gehören meiner Meinung nach sprich auch Samstag ist hierbei ein Werktag.
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben und wünsche Ihnen eine schöne Zeit
Mit freundlichem Gruß