Hallo.
Es geht bei mir darum, dass ich seit dem 01.02.12 in einem Unternehmen arbeite und eine Probezeit von 6 Monaten habe.
Dies bedeutet, dass der 31.07.12 der letzte Tag der Probezeit ist. Da es sich gerade ergeben hat, dass mir eine wesentlich besser Stelle wahrschreinlich zur Verfügung steht, möchte ich falls ich diese Stelle bekomme, meine aktuelle kündigen. Jetzt zu meiner Frage, ich habe innerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Bedeutet dies, dass ich spätestens am 17.07.12 kündigen müsste um am 31.07.12 „frei“ zu sein oder bedeutet dies, dass ich auch noch am 31.07.12 kündigen kann und mein letzter Tag dann am 14.08.12 wäre.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank und schöne Grüße blubb286
… da bin ich leider nicht firm genug in dem Thema. LG Christian
Hallo blubb,
das kommt darauf an was im Arbeitsvertrag weiter
steht. Ist es ein Festvertrag, der automatisch nach
Bestehen der Probezeit sich verlängert? Dann musst du
spätestens Eingang der Kündigung am 17. kündigen.
Viel Erfolg
Sigrid
Hallo,
es ist nicht so einfach, die Frage zu beantworten, weil sie in erster Linie vom Arbeitsvertrag und eventuellen zusätzlichen Vereinbarungen abhängt.D.h. es gibt sogenannte „befristete Arbeitsverhältnisse auf Probe“, die mit dem Ende der Probezeit auch definitiv auslaufen. Wenn es sich um solch einen Vertrag handelt, dann muss am 17.Juli gekündigt werden, denn am 31.7.12 ist das Arbeitsverhältnis dann vorbei. Natürlich erwirbt man in diesem halben Jahr auch Urlaubsansprüche.( Für jeden Monat Arbeit - 1 Zwölftel des Jahresurlaubs!) Das könnten etwa 12 Tage sein.
Wenn dieser Urlaub nicht verfallen soll, dann macht sich sowieso ein Gespräch mit dem Arbeitgeber notwendig. Da er diesen Urlaub nicht während der Probezeit gestatten muss, ist es also wichtig, seinen Arbeitsvertrag zu kennen.
Vielleicht ist der Chef mit der Bezahlung des Urlaubs einverstanden, wenn nicht, dann ergäbe sich auch hieraus spätestens der 17. als Kündigungstermin.
Auf alle Fälle muss der Arbeitnehmer nichts verschenken, wenn er nur die Probezeit wahrnimmt, denn die „Probe“ gilt für beide Seiten.
Gruß M.
Hallo,
ob du zum 15 oder zum Ende eins Monates kündigen kannst, müsste in deinem Arbeitsvertrag vermerkt sein.
Grüße Bartpflanze
Hallo bluub286,
leider habe ich diese Frage erst sehr spät entdeckt, aber ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort doch noch weiterhelfen kann:
Innerhalb der Probezeit wurde eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart; hier 2 Wochen.
Das bedeutet, dass auch Sie innerhalb der vertraglich festgelegten Dauer der „Probezeit“ mit einer Frist von zwei Tagen Ihr Arbeitsverhältnis kündigen können - auch noch am letzten Tag. Das Arbeitsverhältnis endet dann 2 Wochen später.
Ab dem 01.08. gelten dann die vertraglichen Kündigungsfristen (bzw. die Fristen gemäß §622 BGB).
Bitte aber immer beachten, dass das Schreiben dem Arbeitgeber auch rechtzeitig (nachweislich) zugeht.
In der Praxis wird Ihnen aber normalerweise kein vernünftiger Arbeitgeber einen Stein in den Weg legen…Reisende lässt man ziehen und ein Gespräch mit der Personalabteilung und/oder dem Vorgesetzen sollte auch zum gewünschten Ergebnis führen können
Gutes Gelingen auf der alten oder auch neuen Arbeitsstelle,
degas