Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Monatsende

Hallo zusammen,

wahrscheinlich für die meisten eine Laienaufgabe… aber ich bin ein wenig verwirrt inzwischen.

Mal angenommen, ein Arbeitnehmer möchte zu einer neuen Firma wechseln.
Im Arbeitsvertrag mit dem alten Arbeitgeber hat er eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.
Wenn der Arbeitnehmer z.B. gestern, also am 30.05. schriftlich gekündigt hat, wann kann er dann genau gehen?

Eigentlich rechtlich doch dann zum 15.06., oder? Und nicht zum 30.06., auch wenn dies der derzeitige Arbeitgeber in einem Gespräch angegeben hat.

Wenn dann auch noch 10 Resturlaubstage vorliegen, müsste eigentlich nicht mal mehr in die Firma gekommen werden. Sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und der Urlaub dann halt ausbezahlt wird. Oder?

Viiiielen Dank füpr eure Antworten…

Hallo.

Wenn der Arbeitnehmer z.B. gestern, also am 30.05. schriftlich
gekündigt hat, wann kann er dann genau gehen?

Zum 30. Juni. Kündigt er am 20. Mai, kann er zum 30. Juni. Kündigt er am 10. Juni, kann er zum 30. Juni. Zwei Wochen zum Monatsende heißt „zwei Wochen zum Monatsende“ und nicht „zwei Wochen“. Dann, und nur dann, wäre nach zwei Wochen tatsächlich Schulz.

Wenn dann auch noch 10 Resturlaubstage vorliegen, müsste
eigentlich nicht mal mehr in die Firma gekommen werden. Sofern
keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und der Urlaub dann
halt ausbezahlt wird. Oder?

Oder. Der Resturlaub muss beantragt werden und wird entweder genehmigt oder aus betrieblichen Gründen abgelehnt und dann ausbezahlt. Eigenmächtige Urlaubnahme - i.e., Urlaub antreten ohne Genehmigung - ist ein Grund zur außerordentlichen Kündigung. Diese Steilvorlage sollte man nicht spielen.

Gruß kw

Muss mich dranhängen, sorry, gaaaanz wichtig !!!
Ich soll heute oder morgen die Kündigung bekommen zum 30.06.05. Arbeitsvertrag existiert nicht, also vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Ist der 30.06. richtig oder erst der 15.07. ???
Vielen Dank für eine Antwort, bin auch am Verzweifeln.
Ticoli

Hallo.

Hier müsste was zum Thema zu finden sein: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Ich soll heute oder morgen die Kündigung bekommen zum
30.06.05. Arbeitsvertrag existiert nicht, also vier Wochen zum
15. oder Monatsende. Ist der 30.06. richtig oder erst der
15.07. ???

HTH
mfg M.L.

Holla.

Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) beträgt seit Oktober 1993 für Arbeiter und Angestellte einheitlich 2 Wochen in der Probezeit, danach 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Sie kann in Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern einzelvertraglich auf 4 Wochen verkürzt werden. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 Stunden zu berücksichtigen. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist darüber hinaus bei Aushilfen zulässig, wenn deren Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Monate dauert.

Längere Fristen:

Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der schon längere Zeit im Betrieb tätig ist, so muss er längere Kündigungsfristen berücksichtigen:

Betriebszugehörigkeit/ Kündigungsfrist:

2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende

Zu beachten ist hierbei, dass für die Berechnung der Beschäftigungsdauer nur die Zeiten ab Vollendung des 25. Lebensjahres zählen. Ist z. B. ein 27jähriger Arbeitnehmer bereits seit 5 Jahren im Betrieb tätig, beträgt die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber 1 Monat zum Monatsende, da nur die 2 Jahre ab dem 25. Lebensjahr angerechnet werden. Kündigt der Arbeitnehmer dagegen selbst, gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Bist Du weniger als 2 Jahre in dem Laden bzw. bist Du jünger als 25 und gilt kein abweichender Tarifvertrag , dann ist für Dich - so die Kündigung Dir heute oder morgen zugeht - am 30.6. Ende der Übung.

So liest das
kw,
wo grüßt, aber kein Anwalt nicht ist

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

scheiße, aber danke !!

Hallo.

scheiße, aber danke !!

Bevor ich mit der Mitleidsverteilerei anfange, empfehle ich mal die berufliche Perspektive auf eine breitere Basis zu stellen. Stichwort: Zusatzqualifikation, Umschulung, anderer AG,…
Bretter mit links zu (kostenloser) (Weiter)bildung gibt’s hier ja genug :wink:

mfg M.L.

Habe vier Jobs (bald drei) und bin ausreichend qualifiziert. Habe auch keine Probleme, was Neues zu finden.
Nochmal danke !

Bevor ich mit der Mitleidsverteilerei anfange, empfehle ich
mal die berufliche Perspektive auf eine breitere Basis zu
stellen. Stichwort: Zusatzqualifikation, Umschulung, anderer
AG,…
Bretter mit links zu (kostenloser) (Weiter)bildung gibt’s hier
ja genug :wink:

mfg M.L.