Kündigungsfrist - 30 Tage

Hallo,
in meinerm Arbeitsvertrag ist folgende Kündigungsfrist hinterlegt.

„Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage“.

Bedeuted das für mich wirklich, dass ich quasi jederzeit Kündigen kann und die Kündigung dann nach 30 Tagen in Kraft tritt?

Oder muss ich auch die Fristen mit 4 Wochen zum 15. oder 1. eines Kalendermonates beachten?

Dank für die Hilfe

Hallo,
in meinerm Arbeitsvertrag ist folgende Kündigungsfrist
hinterlegt.

„Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage“.

muss ich auch die Fristen mit 4 Wochen zum 15. oder 1.

eines Kalendermonates beachten?

Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.

Normalerweise steht da auch zum wievielten des Monats mann kündigen kann.

In diesem speziellen Fall heißt es, dass die Kündigungsfrist 30 Tage beträgt. Somit wäre 30 tage nach Zugang der Kündigung Schichtende. Durch einen Individualvertrag darf der Arbeitnehmer besser gestellt werden, als das Gesetz vorschreibt. Ob dieser Fall nun aber einer Besserstellung entspricht, ist hier die Frage. Wenn man sich aber einig ist und niemand den Klageweg beschreiten will, ist doch alles im grünen Bereich.

Hallo,

in ihrem Arbeitsvertrag muss geregelt stehen wie lange
die Kündigungsfrist andauert.
Wenn nichts weiter detailiert aufgliedert ist, dann
können sie vom 15. zum nächsten 15. des Folgemonats
gekündigt werden oder vom 3. des Montags zum nächsten
3. des Folgemonats. Also nichts Unübliches!!!

Befinden sie sich jedoch noch in der Probezeit, dann
ist der Arbeitsvertrag in dieser Zeit sofort kündbar.

Jeder Arbeitsvertrag ist kündbar, dessen sollten sie
sich immer bewußt sein - natürlich von beiden Seiten

Viel Glück im Job
MK

Hallo,
in meinerm Arbeitsvertrag ist folgende Kündigungsfrist
hinterlegt.

„Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage“.

Bedeuted das für mich wirklich, dass ich quasi

jederzeit

Kündigen kann und die Kündigung dann nach 30 Tagen in

Kraft

tritt?

Oder muss ich auch die Fristen mit 4 Wochen zum 15.

oder 1.

eines Kalendermonates beachten?

Dank für die Hilfe

hallo!
ich denke wenn im vertrag ausdrücklich festgsetzt ist, dass die kündigungsfrist 30 tage beträgt, dann gilt dies auch.
das heisst, sie tritt ab kündigung in 30 tagen in kraft.
ich bin zwar kein jurist, vermute jedoch dass es
so sein muss, da sonst diese Klausel ja überflüssig wäre…
ich hoffe ich konnte helfen,
lg tina

Hallo,

schön das du mich zur Beantwortung ausgewählt hast. Leider kann ich dir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.
Ich kann nur sagen, dass es auf den genauen Wortlaut im Arbeitsvertrag ankommt.

LEIDER KANN ICH NICHT BESSER ANTWORTEN: