Kündigungsfrist 4 Wochen z. 15. oder z. Monatsende

Halloo =)

Am 01. August fängt die neue Stelle an.
Im Arbeitsvertrag steht: „Für die ordentliche Kündigung gelten die Fristen des § 622 BGB“.
D. h. dass vier Wochen bis zum 15. oder zum Monatsende kann man kündigen?

Wenn man z. B. schon zum 15.07.11 kündigen möchte, muss man dann am 17.06.11 die Kündigung dem Chef vorlegen? Kann man auch schon am 10.06.2011 zum 15.08.2011 kündigen? also kann man auch schon vorher kündigen? (vor 4 wochen?)

Oder wenn man erst zum 31.07.2011 (dies ist aber ein Sonntag-ist das egal?-) kündigen möchte, muss man dann am Fr., den 01.07.2011 kündigen…?

Sorry für diese doofe Frage, aber es ist sooo verwirrend -.-
Vielen Dank für die Hilfe!

LG

Halloo =)

Am 01. August fängt die neue Stelle an.
Im Arbeitsvertrag steht: „Für die ordentliche Kündigung gelten
die Fristen des § 622 BGB“.
D. h. dass vier Wochen bis zum 15. oder zum Monatsende kann
man kündigen?

Wenn man z. B. schon zum 15.07.11 kündigen möchte, muss man
dann am 17.06.11 die Kündigung dem Chef vorlegen?

Sehe ich auch so. Aber, innerhalb der vereinbarten Probezeit gilt die Kü-Frist von 14 Tagen; zudem wenn tarfifvertraglich dies anders veeinbart ist.

Kann man

auch schon am 10.06.2011 zum 15.08.2011 kündigen? also kann
man auch schon vorher kündigen? (vor 4 wochen?)

Ich sehe da kein Hindernisgrund, ergibt aber keinen Sinn,…

Oder wenn man erst zum 31.07.2011 (dies ist aber ein
Sonntag-ist das egal?-) kündigen möchte, muss man dann am Fr.,
den 01.07.2011 kündigen…?

Die Kündigung muß entsprechend dem Arbeitgeber vorliegen; wenn dieser Sonntag nicht arbeitet würde dieser erst am Montag Kenntnis gelangen, also wäre die Frist nicht korrekt.

Schönen Tag noch.

Hi!

Die Kündigungsfristen sind grundsätzlich Mindest fristen, man kann also auch durchaus früher kündigen.

Auch, wenn andere darin keinen Sinn sehen - da ich schon mal mit Personalplanung zu tun habe, ist dieser Sinn durchaus vorhanden, zumindest aus Sicht des Arbeitgebers, der eine gewisse Fairness in aller Regel ganz sicher nicht sanktioniert.

Unten kam der Hinweis auf die Probezeit und der dort anwendbaren 2-wöchigen Frist.
Es steht zwar dort, allerdings mache ich nochmal darauf aufmerksam, dass eeine Probezeit auch vereinbart sein muss, damit sie existiert…

VG
Guido

Halloo =)

Am 01. August fängt die neue Stelle an.
Im Arbeitsvertrag steht: „Für die ordentliche Kündigung gelten
die Fristen des § 622 BGB“.
D. h. dass vier Wochen bis zum 15. oder zum Monatsende kann
man kündigen?

Wurde eine Probezeit vereinbart ??

Wenn man z. B. schon zum 15.07.11 kündigen möchte, muss man
dann am 17.06.11 die Kündigung dem Chef vorlegen? Kann man
auch schon am 10.06.2011 zum 15.08.2011 kündigen? also kann
man auch schon vorher kündigen? (vor 4 wochen?)

Oder wenn man erst zum 31.07.2011 (dies ist aber ein
Sonntag-ist das egal?-) kündigen möchte, muss man dann am Fr.,
den 01.07.2011 kündigen…?

Sorry für diese doofe Frage, aber es ist sooo verwirrend -.-
Vielen Dank für die Hilfe!

LG