Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende im Februar

Hallo,

die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers sei „gesetzlich“ (geregelt in § 622 BGB), in diesem Fall also „4 Wochen zum Ende des Kalendermonat“. Leider kommt jetzt ausgerechnet der Februar. Wäre unter diesen Umständen eine Kündigung zum 28.02.10, abgegeben am Montag, dem 01.02.10 gültig?
Gibt es vielleicht Urteile?

LG, der Kater

Nur im Schaltjahr
Hi!

die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers sei „gesetzlich“
(geregelt in § 622 BGB), in diesem Fall also „4 Wochen zum
Ende des Kalendermonat“.

Das steht da nicht, da steht „vier Wochen _zum Fünfzehnten oder_ zum Ende eines Kalendermonats“

Wäre unter diesen Umständen eine Kündigung zum
28.02.10, abgegeben am Montag, dem 01.02.10 gültig?

Nein, denn 01.02.2010 plus 4 Wochen = 01.03.2010, also frühestens der 15.03.2010.

Gruß
Guido