Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Kündigungsfrist eines 450 Euro Jobs ( ehemals 400 Euro Job ) . Im Vertrag steht das bei einer Betriebszugehörigkeit von:
1 Jahr die Frist 2 Wochen und bei einer Zugehörigkeit von bis zu 3 Jahren die Kündigungsfrist bei 3 Wochen liegt.
Nun das eigentliche.Drunter steht das laut BGB § 622 Abs. 2 bei der Berechnung der Zugehörigkeit Beschäftigungszeiten die VOR dem 25.Lebensjahr liegen NICHT berücksichtigt werden. Das bedeutet für mich, das wenn ein Arbeitnehmer zwar mehr als 1 Jahr dabei war aber aktuell 22 Jahre alt ist nur 2 Wochen Kündigungsfrist hat aufgrund des Alters,oder?
Gruß
Sebastian