Kündigungsfrist 450 € Job

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Kündigungsfrist eines 450 Euro Jobs ( ehemals 400 Euro Job ) . Im Vertrag steht das bei einer Betriebszugehörigkeit von:
1 Jahr die Frist 2 Wochen und bei einer Zugehörigkeit von bis zu 3 Jahren die Kündigungsfrist bei 3 Wochen liegt.
Nun das eigentliche.Drunter steht das laut BGB § 622 Abs. 2 bei der Berechnung der Zugehörigkeit Beschäftigungszeiten die VOR dem 25.Lebensjahr liegen NICHT berücksichtigt werden. Das bedeutet für mich, das wenn ein Arbeitnehmer zwar mehr als 1 Jahr dabei war aber aktuell 22 Jahre alt ist nur 2 Wochen Kündigungsfrist hat aufgrund des Alters,oder?

Gruß

Sebastian

Ja, im BGB steht das noch so, ist aber aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes wegen Verstoßes gegen die allgemeine Gleichbehandlung nicht anzuwenden. Demzufolge gilt die Kündigungsfrist für alle unabhängig vom Alter vom ersten Tag der Betriesbzugehörigkeit an.

Hallo, daß sehe ich genauso…
viele Grüße … siebengebirgler

Hallo,

gerade in § 622 BGB steht:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigunsfrist in dem Betrieb vier Wochen zum fünfzehnten oer zum Ende des Kalendermonats.

Da Gesetzt ist, dass auch geringfügig Beschäftigte Kündigungsschutz gemießen, gilt dieses Gesetz auch für Sie.
Im gesetz steht weiter:
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. usw.

Das ist also dass, was Ihnen gesetzlich zusteht.
mfg
PB

Danke erstmal für die antworten aber was gilt denn nun . Habe ich bei Kündigung durch den Arbeitnehmer nun vier wochen oder drei oder was ?

Mfg

Hallo,

ich schreibe doch, im Gesetz steht, und das ist maßgebend: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum 1. des jeweilig folgenden Monats. Wenn Sie schon länger dort arbeiten, erhöht sich der Zeitraum, wie beschrieben.
Nur in der Probezeit, die ja wohl nicht mehr besteht, wäre die Kündigungsfrist entsprechend kürzer.
Dann aber gilt § 622 BGB.
MfG
PB

Danke . Und für den Arbeitgeber (wenn er kündigt )gelten dann die ganz oben beschriebenen fristen ? Also bis zu einem jahr Zugehörigkeit , zwei wochen usw…?