Kündigungsfrist 5 J. -> 3 J. auch für Altverträ

Hallo,

ich habe in der Tageszeitung gelesen, daß der Versicherungsnehmer bei Versicherungen spätestens nach 3 Jahren statt bisher nach 5 Jahren ein Kündigungsrecht hat.

Nun die Frage: Gilt das nur für Neuverträge, daß die maximale Vertragslaufzeit nur noch 3 Jahre sein darf?
Oder werden auch bestehende Verträge davon berührt? Beispiel: Laufende Haftpflichtversicherung seit 2,x Jahren, ordentliche Kündigung erst nach 5 Jahren möglich (ohne Tariferhöhungen und Schadensfall).

Vielen Dank im voraus
Winter

Nun die Frage: Gilt das nur für Neuverträge, daß die maximale
Vertragslaufzeit nur noch 3 Jahre sein darf?

Das gilt für Verträge, die dem neuen VVG unterliegen, also Verträge, vereinfacht gesagt, die ab 1.1.2008 abgeschlossen wurden.

Oder werden auch bestehende Verträge davon berührt? Beispiel:

Ab 2009 wird das neue VVG auch auf Altverträge angewandt, d.h. Verträge die 2006 und früher abgeschlossen wurden wären ab 2009 kündbar.

Es soll Versicherungen geben, die schon jetzt das neue VVG auf Altverträege anwenden, ich kann aber nicht sagen, welche das sind.