Kündigungsfrist & Abfindung

Hi zusammen,

in §622 habe ich die unterschiedlichen Kündigungsfristen nachgelesen. Nach meinem Verständnis hätte ein AN mit 2-5 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von einem Monat zu Monatsende - recht kurz wie ich finde.
Wozu gibt es dann große Diskussionen um Abfindungen etc, somit kann der AG quasi jederzeit die Kündigung aussprechen und ist den AN spätestens nach 60 Tagen ohne Abfindung los, oder wie?

Hallo,

in Kleinbetrieben ist das auch so, aber wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, braucht man neben der Frist auch einen anerkannten Grund für die Kündigung.

VG
Ek

gehen wir von einer Betriebsgröße 50-100 Vollzeitkräften aus, welche Möglichkeiten hätte der AG einen AN zu entlassen wenn dieser weder Verhaltens- noch betriebsbedingt noch aus gesundheitlichen Gründen gekündigt werden müsste (sondern zB weil der neue Chef ihn einfach nicht so mag und die Position durch einen Günstling besetzen möchte)??

Hallo

Die Möglichkeiten stehen dem AG offen:

1.) Er bietet dem AN eine Abfindung an und kauft ihn aus dem AV raus, wenn der AN annimmt.

2.) Er kündigt ihn einfach trotzdem, nimmt die Klage in Kauf mit dem Ziel, dort über eine Abfindung das AV einvernehmlich zu beenden.

3.) Er zermürbt ihn, mobbt ihn raus und wartet, bis er von selber geht.

4.) Er schiebt ihm was unter und hofft, dass er damit durchkommt.

5.) Er sucht nach Kügründen und hat Glück und findet einen.

Gruß,
LeoLo