Hallo Zusammen,
ich stelle die folgende Frage für eine Bekannte:
Lt. Arbeitsvertrag beträgt Ihre Kündigungsfrist drei Monate.
Gem. § 622 (6) BGB heisst es:
„Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.“
Da sie seit knapp sechs Jahren dort arbeitet, wäre eine Kündigung durch den AG mit einer Frist von zwei Monaten möglich.
Heisst das jetzt, dass sie mit einer Frist von zwei Monaten unter Berufung auf fen o. g. Gesetzestext kündigen kann? Oder hat sie das falsch interpretiert und muss sich an die drei Monate halten?
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.