Hallo an alle.
angenommen im Arbeitsvertrag steht Folgendes:
"Das Vertragsverhältnis beginnt am 02. August 2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der ersten 3 Monat gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
"
Angenommen das Arbeitsverhältnis fing am Montag, den 02.August 2010 an.
Wäre es noch möglich als letzten Kündigungstag, während der Probezeit, den 02.November zu nehmen und auf den 16.11. zu kündigen?
Oder muss man spätestens am 29.10. kündigen? (aufgrund des Wochenendes und dem Feiertag) .
Danke und LG Jasmin