Kündigungsfrist am letzten Tag der Probezeit

Hallo an alle.

angenommen im Arbeitsvertrag steht Folgendes:
"Das Vertragsverhältnis beginnt am 02. August 2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der ersten 3 Monat gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
"

Angenommen das Arbeitsverhältnis fing am Montag, den 02.August 2010 an.
Wäre es noch möglich als letzten Kündigungstag, während der Probezeit, den 02.November zu nehmen und auf den 16.11. zu kündigen?

Oder muss man spätestens am 29.10. kündigen? (aufgrund des Wochenendes und dem Feiertag) .

Danke und LG Jasmin

Hi!

Wäre es noch möglich als letzten Kündigungstag, während der
Probezeit, den 02.November zu nehmen und auf den 16.11. zu
kündigen?

Nein

Oder muss man spätestens am 29.10. kündigen? (aufgrund des
Wochenendes und dem Feiertag) .

Ja

VG
Guido

Hallo Guido

Wäre es noch möglich als letzten Kündigungstag, während der
Probezeit, den 02.November zu nehmen und auf den 16.11. zu
kündigen?

Nein

Der Schilderung zufolge vermutlich hier richtig, aber es ist ja nicht generell auszuschließen, daß auch ein Zugang wirksam an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden kann.

Gruß,
LeoLo

Hi LeoLo,

Der Schilderung zufolge vermutlich hier richtig, aber es ist
ja nicht generell auszuschließen,

Naja, so habe ich das Zitat
(aufgrund des Wochenendes und dem Feiertag)
gedeutet.

VG
Guido