man stelle sich mal vor, ein im Juni 2000 geschlossener „Anstellungsvertrag für kaufmännische Mitarbeiter“ würde beinhalten, dass für beide Vertragspartner die gesetzlichen Kündigungsfrist gelten. Mehr nicht, kein Hinweis auf bestimmte Gesetze. Wenn nun beispielsweise der Arbeitnehmer kündigen wollte, betrüge die Frist vier Wochen zum 15. eines Monats oder Ultimo. Wäre das korrekt? Und die Frist bei arbeitgeberseitiger Kündigung betrüge bei der angenommenen Vertragsdauer 4 Monate zum Monatsende. Wäre das auch richtig??